FeedCounty-Hall
Recht & StaatBrockhaus 1882

County-Hall oder County-House (engl.), Grafschaftshaus, in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika der Sitz der Verwal1(oup (fe einer Grafschaft, resp. eines County. oup (frz.), Schlag, rasch ausgeführtes Unternehmen, Streich. Coup d'état, Staatsstreich velung. Coup d'cil, schneller und richtiger Blick, überblick (über ein Terrain, eine Situation u. s. w.); dann das Augenmaß oder die Fähigkeit, eine Größe oder Menge nach dem bloßen Anblick annähernd richtig anzugeben; auch der Standpunkt, von welchem aus ein betrachtet wird. Coupdethéatre, Theaterstreich, jeder auf einen überraschenden Eindruck berechnete Vor-Lang auf der Bühne, meist im tadelnden Sinne geraucht zur Bezeichnung eines unmotivierten Scheineffekts; A cCoup perdu, aufs Geratewohl. Ooupage (frz.), das Verschneiden, Schmieren des Weins. (S. unter Coupieren.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 640Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 8

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6