FeedDollar
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Dollar (entstanden aus dem deutschen Thaler) ist die Münzeinheit, nach welcher gesetzlich seit dem 2. April 1792 in den Vereinigten Staaten von Amerika allgemein gerechnet wird. Als Rechnungseinheit teilt sich der D. (der ursprünglich Unit, d. i. Einheit, heißen sollte) in 100 Cents; der Name Mill für 005 des D. ist nicht in allgemeinen Gebrauch gekommen. Als Silbermünzstück hatte der D. anfänglich fast genau den Wert des alten span. Piasters, des sog. Säulendollar (da die Säulen des Hercules auf dem Revers standen), welcher bis dahin das hauptsächlichste Zahlmittel in den brit.⸗ amerik. Kolonien gebildet hatte. Nach dem ersten Münzgesetz vom 2. April 1792 wurden der Silberdollar und seine Teilstücke in einer Feinheit von 892,j25 Tausendteilen und der ganze D. in einem Gewicht von 416 engl. Troygrän oder 26,9564 g, mithin in einem Feingewicht von 371½ Troygrän oder 24,566 g ausgemünzt. Nach dem Gesetz vom 18. Jan. 1837 wurden die gedachten Stücke in der Feinheit von 900 Tausendteilen ausgeprägt, der ganze D. 412½ Troygrän oder 26,7296 g schwer, somit ganz im vorherigen Feingewicht und Werte, welcher letztere 1,4434 norddeutsche Thlr. (1 Thlr. 13,3 Sgr.) = 2,5259 Fl. 2 Fl. 31/5 Kr.) süddeutsche Währung = 4,3302 deutsche Goldmark (diese Mark zu ,½ Thlr. gerechnet) 2,1651 Fl. österr. Währung betrug. Das Gesetz vom 21. Febr. 1853 führte mit 2. Juni 1853 die Goldwährung ein, und damit trat der Silberdollar insofern in die Stellung einer bloßen Handelsmünze, als er von da an wesentlich für den Verkehr mit den Nachbarländern geprägt wurde, was bis 1872 geschah. Ein großer Mißgriff war ein im J. 1878 erlassenes Geset, gemäß dessen seit dem März des genannten Jahres wiederum ganze Silberdollars (sog. Standard Dollars, d. h. Normaldollars, zum Unterschiede von den nachher zu erwähnenden Trade D.) ausgemünzt werden, indem jenes Gesetz den Finanzminister angewiesen hat, monatlich für 2 Mill. Golddollars Silber in Barren anzukaufen, woraus etwas über 2300000 Standard D. geprägt werden (nebst Silberscheidemünzen und Trade D.). Der Verkehr weist aber diese D. beharrlich zurück; bis Ende Okt. 1881 waren 100672 705 Stück derselben ausgemünzt, wovon aber 66576378 im Schatzamt lagerten, wohin sie bald alle zurückkehren, während aber der Rest zum größten Teil nicht in Umlauf war, sondern sich in den Nationalbanken als Depositum befand; was davon an Beamte u. s. w. ausgezahlt wird, gelangt sofort wieder als Zahlung für Zölle u. s. w. in den Bundesschatz. Ein Teil jener Summen dient als Deckung ausgegebener sog. Silbercertifikate, welche Obligationen zum Zwecke von Zollzahlungen Nehmer finden. In Neuyork sieht man überhaupt Metallgeld nicht; im Großhandel sind Checks, im Kleinhandel Staatspapiergeld und Banknoten die beliebtesten Zahlungsmittel. Schon im Juli 1879 waren die Standard D. dem Goldgelde gegenüber um etwa 13 Proz. entwertet. ö Der einfache Golddollar als Münzstück wurde schon infolge des Gesetzes von 3. März 1849 geprägt, und zwar 900 Tausendteile fein und 25½ Troygrän oder 1,6718 g schwer, also im Feingewicht von 1,5016 g, wonach sein Wert 4,197 deutsche Mark ist. Von Stücken mehrfacher D. werden solche zu 10 D. (einfache Eagles, s. d.), 5 D., 2½ D., ferner seit 1849 solche zu 20 D. und seit 1853 Stücke zu 3 D. gemünzt. Der einfache Golddollar hat sich nicht als ein passendes Münzstück bewährt und wird daher für den Verkehr nicht mehr geprägt. Das erwähnte Münzgesetz von 1853 machte die Silberstücke zu ½ D. und darunter zu Scheidemünzen, und sie wurden durch dasselbe im Werte etwas verringert. Eine neue Silberdollar⸗-Sorte entstand durch das mit 1. April 1873 in Kraft tretene Gesetz vom 12. Febr. 1873: der Trade

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 439Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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