Dollar (Handelsdollar), eine Nachahmung des alten span. Silberpiasters und noch um ein Weniges besser als dieser. Der Trade D. hat das Gewicht von 420 Troygrän oder 27,2156 g, die Feinheit von 900 Tausendteilen und demnach ein Feingewicht von 378 Troygrän oder 24,940 g, olglich den Wert von 4,089 deutschen Mark (die Mark zu , vorigen norddeutschen Thlr. gerechnet) oder 2,2015 Fl. österr. Silberwährung. Dieses Münzstück, welches übrigens nur von Juli 1873 bis April 1878 ausgeprägt wurde, und zwar im Gesamtbetrage von 26015300 Trade D., war nicht für den einheimischen Umlauf bestimmt (es überragt an Wert den frühern gewöhnlichen Silberdollar um 1½1 Proz.), sondern wurde für Private angefertigt und sollte im Handel mit Ostasien mit dem alten span. und dem mexik. Piaster in Konkurrenz treten. Diesen Zweck hat dasselbe erreicht, indem es in China und Japan die gedachten Piaster zum Teil verdrängte. Die im Inlande in Umlauf gewesenen Trade D. wurden umgetauscht und umgeprägt; sie waren hier immer unbeliebt gewesen und erlitten im Frühjahr 1879 in Neuyork 3 Proz. Verlust gegen Goldmünze. Von dem Metalldollar der Vereinigten Staaten muß der Papierdollar (Dollar Currency) unterschieden werden. Das Papiergeld des Landes besteht in Staatspapiergeld und Privatpapiergeld, letzteres in den Noten der sehr zahlreichen Banken. Die Noten der Nationalbanken (s. Banken, II, 449, und Banknoten, II, 451) werden bei ihren Garantien im allgemeinen dem Staatspapiergeld gleichgehalten. Das seit 1861 ausgegebene Unionspapiergeld ist jetzt die einzige gesetzliche Währung in der Union, nur Californien ausgenommen, wo die reine Goldvaluta herrscht, doch müssen in der ganzen Union die Einfuhrzölle von 5 D. Betrag in Metallgeld entrichtet werden, und auch die Zinsen der Nationalschuld werden in Goldwährung bezahlt. Seit der bald nach dem Beginn des 1861 ausgebrochenen Bürgerkriegs eingetretenen Suspension der Einlösung (im Jan. 1862) trat dieses Papiergeld in Verlust gegenüber dem Metallgelde, welcher Verlust 11. Juli 1864 das Maximum von 185 Proz. erreichte (100 D. Gold - 285 D. Papiergeld) und im Sommer 1876 etwa 12 Proz. .W dem J. 1879 aber verschwunden ist. Die ziederaufnahme der Barzahlungen, d. i. die Bareinlösung des Staatspapiergeldes, ist 2. Jan. 1879 erfolgt. In Japan wurde seit 1873 einer Silbermünze der Name «Handels-YVeno (engl. Trade Ven) gegeben, welche zwischen dem D. und dem Trade D. der Vereinigten Staaten von Amerika mitten innestand und dem für den Sommer 1871 ausgeprägten silbernen Yen ganz gleich war, im Gewicht von 416 engl. Troygrän oder 29,9564 g, 900 Tausendteile fein, daher im Feingewicht von 374,4 Troygrän oder 24,2657 g und im Werte von 4,3660 deutschen Mark oder 2,1835 Gulden österreichisch. Infolge einer Verordnung vom 28. Febr. 1875 münzte man dort dann Silberstücke aus, welche dem Trade D. der Vereinigten Staaten völlig gleich waren, ebenfalls KHandels-Yend genannt. Da diese aber behufs Einschmelzens ausgeführt wurden, so griff man durch Dekret vom 26. Nov. 1878 auf die Münzung der etwas geringern vorherigen Siber-Yen zurück, welche von Behörden und Privaten al pari mit dem mexikan. Silberpiaster angenommen werden müssen. Ein japan. Dekret vom 27. Mai 1878 hatte dem ältern japan. Handels-Yen die Geltung als gesetzliches Zahlungsmittel im ganzen Lande beigelegt, während dasselbe vorher nur in den dem Handel mit dem Auslande geöffneten Häfen in Umlauf war. Alle die erwähnten Münzen haben sich indessen keinen rechten Eingang verschaffen können, und bei allen Transaktionen mit Fremden ist nach wie vor der mexikan. Silberpiaster oder sog. mexikan. D. das einzigeZahlungsmittel geblieben. Das Hauptumlaufsmittel des Landes ist aber das Papiergeld des Staates und der vielen Banken, daneben Kupfermünze; das erstere erlitt im Febr. 1881 gegen mexikan. Piaster 75 Proz. Verlust (100 mexikan. Piaster = 175 Hen Papiergeld). — Nordamerikaner und Engländer nennen auch die verschiedenen span. und amerik. Piaster Dollars; sie brauchen ferner diese Bezeichnung in Zusammensetzungen für unser Thaler, z. B. Rixdollar für Reichsthaler (so für den bisherigen Rigsdaler Dänemarks und Riksdaler Schwedens); den frühern österr. und deutschen Konventionsthaler (Speziesthaler) nennen sie German D., d. i. deutscher D.