Doublette (frz.), ein zweimal vorhandener Gegenstand, besonders in Sammlungen (von Büchern, Kunstgegenständen u. s. w.); ferner Gegenstände, die zu Paaren verkauft werden; ein aus zwei Krystallstücken und dazwischen liegender Folie Gur Erhöhung des Glanzes) bestehender Schmuckstein; in der Gärtnerei eine Blume, namentlich eine Nelke, welche außer der Grundfarbe nur noch eine Farbe in bandförmigen Streifen hat; eine D. machen, aus einem Doppelgewehr zwei Tiere unmittelbar nacheinander erlegen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 505Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei