Estrade (frz.), der um eine oder mehrere Stufen erhöhte Teil des Fußbodens; in den Kirchen zur Absonderung der Chorstühle und zur Hervorhebung des Altars oder eines Katafalks; in Thron⸗ und Paradesälen für den 10 u. s. w.; beim Schleusenbau der erhöhte Teil der Schleusenkammer oder des Raums zwischen beiden Schleusenthoren.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 388Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei