FeedFavor (lat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Favor (lat.), Gunst, Begünstigung; F. defensionis, im Kriminalprozeß die Begünstigungen, welche dem Angeschuldigten zu seiner Verteidigung zugute kommen, z. B. daß ihm immer das letzte Wort gebührt, daß er seinen Verteidiger frei wählen darf u. a.; in favorem, zu Gunsten; favorabel, günstig, geneigt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 613Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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