Flaggoffiziere nennt man diejenigen höhern Marineojsiziere welche berechtigt sind, eine Flagge als Rangabzeichen zu führen, wenn sie eine Flotte oder Schiffsabteilung befehligen. Dies sind der Admiral, Vizeadmiral, Kontreadmiral und der Commodore. Die Admirale führen eine viereckige Flagge, und zwar der Admiral an der Spitze des mittlern oder Großmastes, der Vizeadmiral an der des vordern oder Fockmastes und der Kontreadmiral an der des hintern oder Kreuzmastes, während die dreieckige Flagge des Commodore am Großmast weht.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 869Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei