Fluchen heißt jemand Böses wünschen und Gott als Vollstrecker dieses Wunsches anrufen. Ein bedingter Fluch gegen sich selbst ist häufig mit dem Eide verbunden. Der Fluch gegen andere als Mittel privater Rache ist schon im Alten Testament verboten. Häufig dagegen wird die übertretung des göttlichen Gesetzes mit einem Fluch belegt und dem entspricht es, daß die kath. Kirche noch jetzt wegen gröberer Vergehen, besonders wegen Ketzerei, jemand verflucht, d. h. dem Teufel ubergibt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 924Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei