Anhaftungskraft, k., so viel wie Adhäsionskraft (s. d.). unhügern, anheegern, akt. Z., heißt das Absetzen größerer Mengen von Sinkstoffen eines Flusses oder Stromes auf der Sohle oder an einem Ufer derselben; es erfolgt entweder periodisch, d. h. der Fluß schafft nach einiger Zeit den Häger von selbst weg, oder bleibend. Letzteres kann entweder beabsichtigt oder nicht beabsichtigt sein; in beiden Fällen erfordert die Behandlung des Anhägerns große Vorsicht, da durch unsachgemäße Anlagen oder Baulichkeiten leicht das Eigenthumsrecht oder Interesse eines Andern beeinträchtigt werden kann, weshalb denn auch die Anhägerungen bei Strömen meist unter direkter Kontrolle der betr. Regierung stehen, während dergl. Verhältnisse bei Flüssen und Bächen durch Gesetze geregelt sind. „. WSr.