Durchfahrt, f. engl. gateway, für Fuhrwerkeingerichteter Thorweg durch ein Gebäude, daher mindestens 2, m. breit u. 3 m. hoch. Wenn es die Einrichtung des Hauses erlaubt, bringt man die D. in der Mitte an; ist man jedoch genöthigt, sie an einer Seite anzulegen, so muß man auf der andern Seite etwas derselben Gleichgewicht Haltendes anbringen. Die D.muß mit hölzernen od. eisernen Thoren zu verschließen sein; auch wird sie am besten beklotzt, da sonst die Wagen zu sehr rasseln: . d. Art. Pflasterung. Durchfahrtgerechtigkeit, k., eine Art servitus viae, s. d. Art. Baurecht.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 2, S. 188Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei