Eisenbahnstation, f., Gahnhof, m., frz. embarcadère, gare, station, f., engl. railway-station, enthält alle Gebäude und Anlagen, die zum lokalen Geschäftsbetrieb der Eisenbahn gehören. Die Anlage eines Bahnhofs richtet sich natürlich nach dem Bedürfnis des Verkehrs u. daher indirekt nach der Größe der dabeiliegenden Ortschaft. Einiges hierüber ist in dem Art. Eisenbahn bereits beliglit / mothes 18826d2/0224 hier noch einige Ergänzungen zu dem dort Gesagten: 1. Bahnhof erster Klasse. Den Bauplatz wähle man nicht allzu weit vom Verkehrsmittelpunkt der Stadt. Ferner sei der Bahnhof für Fremde leicht zu finden. Vor demselben liege ein freier Platz, überhaupt aber muß für Zugänge in so ausreichender Weise gesorgt sein, daß nicht leicht Gedränge entstehen kann; auch muß die Anlage für die Fremden leicht Uebersicht bieten und besonders müssen die von abgehenden Passagieren zu benutzenden Theile auf den ersten Blick kenntlich sein. Die Einrichtung selbst besteht im wesentlichen aus Folgendem: a) Die Personenhalle, auch wohl mit dem Verwaltungsgebäude vereinigt, wird jetzt häufig auf eine Seite des Geleises für Ankunft und Abfahrt angelegt; da aber dies wohl für die Verwaltung viele Vortheile, für das Publikum aber eben so viele Nachtheile liefert, so dringen die Behörden hier und da den Eisenbahndirektionen gegenüber auf getrennte Anlegung, also auf Einrichtung einer Ankunftseite und einer Abfahrtseite; so haben wir es auch hierangenommen. Die Personenhalle nun enthält auf der Abfahrtseite: Billet- und Gepäckexpedition, mehrere Passagierzimmer, Wohnung des Restaurateurs u. die Restauration selbst. Billet- und Gepäckexpedition sind beide so zu legen, daß sie dem Publikum beim Eintritt in die Vorhalle sogleich in die Augen fallen, ferner so nahe wie möglich an einander, doch auch nicht so, daß der Verkehr bei der einen den Geschäftsbetrieb an der andern stört. Lage des Bahnhofs und sonstige Verhältnisse würden bestimmen, ob die Gepäckexpedition gegenüber dem Billetverkauf oder neben diesem anzubringen ist. Da der Verkehr vor dem Abgang des Zugs bedeutend steigt, so müssen solche Vorhallen möglichst groß angelegt werden. Da erst dann der Verkehr auf den Eisenbahnen seinen Höhepunkt erreichen wird, wenn alle Eisenbahnen vollendet sind, und man erst dann wird genau beurtheilen können, welche Größe dieser oder jener Raum bedarf, so vergleiche man bei Anlage eines Bahnhofs die Räumlichkeiten und den Geschäftsbetrieb anderer Eisenbahnen, erkundige sich, ob der Raum ausreicht, und ziehe Parallelen, um richtig entwerfen zu können. Von der Vorhalle muß man leicht in die Restauration gelangen können. Diese muß stets auf der Abfahrtseite liegen und darf sich nie lediglich auf ein Zimmer beschränken, sondern muß wenigstens einen Wartesal für die Personen, die 1. und 2. Klasse fahren, u. einen für die 3. u. 4. Klasse, sowie ein Restaurationszimmer für Bahnbeamte, für das Zugpersonal etc. haben. Aus beiden sowie aus der Vorhalle muß man leicht auf den Perron gelangen können. Dieser muß mindestens eine Breite von 45 m. haben, und eher als ein Geizen ist hier eine Verschwendung des Raumes zu rechtfertigen. Außerdem muß sich noch ein Wartezimmer mit Bequemlichkeiten für hohe Personen in der Abfahrtshalle befinden und schließlich noch Zimmer für die Kofferträger u. dgl., eventuell auch Zoll⸗ oder Steuer⸗ und Polizeiexpeditionen. Auf der Ankunftsseite befindet sich, ebenfalls zur Seite einer geräumigen Vorhalle, die Gepäckausgabe, welche möglichst lange Fronten mit einer Schranke haben muß, an welcher die ankommenden Passagiere ihr Gepäck in Empfang nehmen; gegenüber dieser Schranke liege eine Halle zum Unterfahren für Droschken, Omnibuswagen re.; ferner müssen sich hier noch einige Wartezimmer für solche Personen, die Reisende erwarten, sowie Räume für die Schaffner, Kofferträger, ein Zimmer für den Oberschaffner, Schirr⸗ u. Vorrathskammern befinden. Postexpedition, Telegraphenbureau etc. dürfen ebenfalls nicht fehlen. Davon, die Personenhalle zu überdecken, ist man neuerdings fast überall abgekommen, da mit vielen Geldkosten kein wesentlicher Vortheil erreicht wird. Man überdeckt daher nur die Perrons und höchstens HEIDOELBERG O Universit den Wagenzug vielleicht nur irdurchei ein alsladendes Wetlerdach. b) Die eigentlichen Administrationsgebände sind womöglich von den Personenhallen zu trennen, aber so anzulegen, daß zwischen ihnen u. den übrigen Gebäuden leicht Verbindungen herzustellen sind. Es bietet die Trennung nicht allein größere Feuersicherheit, sondern die Anlage ist auch nicht so komplizirt. Niemals aber stelle man das Administrationsgebäude quer vor die Personenhalle, weil dadurch der Bahnhof nicht blos alles Charakteristische, sondern auch die leichte Uebersichtlichkeit verliert. Die Administrationsgebäude enthalten die Lokale für die Versammlungen des Direktoriums, das Sessionszimmer, Hauptbureau, Geschäftszimmer für den Oberingenieur etc., die Hauptkasse u. das Archiv, Telegraphenbureau „Hauptgüterexpedition, Wohnung u. Geschäftslokal des Bahnhofsinspektors, eventuell auch Dienstwohnungen des Oberingenieurs und mehrerer Beamten, des Portiers, Bureaudieners etc. c) Der Güterschuppen muß freien Zugang allem Fuhrwerkgewähren; er muß also einerseits an der Straße, anderseits aber nach dem Innern des Bahnhofs liegen, damit die Güter leicht auf die Güterwagen, resp. von diesen in den Schuppen transportirt werden können. Sein Fußboden muß mit dem Wagenplateau in einer Höhe liegen, um das Aus⸗ u. Einladen zu erleichtern. Das Dach muß auf beiden Seiten so weit vorspringen, daß sowohl der zu beladende, resp. zu löschende Train als auch die vorfahrenden Roll⸗ und Lastwagen vor dem Regen geschützt sind. Im Güterschuppen müssen sich Expeditionen für abgehende und ankommende Güter befinden, außerdem mehrere Abtheilungen für besondere Güter, und ebenso ein Zimmer für die Expedienten des Eilguts, eine Steuerexpedition rce. Diese Expeditionen müssen so nahe wie möglich zusammenliegen, so daß eine Verbindung unter ihnen leicht stattfinden kann. Bei Bahnhöfen mit sehr lebhaftem Güterverkehr wird man jedoch gut thun, die Güterschuppen für Eilgüter, für ankommende undabgehende Güter ganz zu trennen, um Verwechslungen, Gedränge etc. zu vermeiden. Nach Befinden kommt dazu ein Zollschapden für der Verzollung unterliegende Waren. Die Erfahrung hat gelehrt, daß womöglich der Güterverkehr vollständig von dem Personenverkehr zu trennen ist, ja daß es am besten ist, diesen Verkehr auf der entgegengesetzten Langseite des Bahnhofs zur Erledigung zu bringen, was mit dem unter a gegebenen Rath bezüglich der Anlage der Personenhalle scheinbar kollidirt. Die Lösung dieses Konflikts bleibt der gegebenen Lokalität u. der Geschicklichteit des Entwerfers überlassen. In welcher Weise hierbei auf die Bahnhofseinfriedigung, bes. auf Abschließung der Verwaltungsgebäude nebst zugehörenden Personenperrons, Rücksicht genommen werden muß, hängt von der Art der Billetkontrole ab In Deutschland sind zur Zeit die Eisenbahnstationen noch sogenannte offene, d. h. auch Nichtpassagiere können nach Belieben in den Warteräumen sich aufhalten, sowie die Personenperrons bei Abfahrt und Ankunft der Züge betreten. Sobald man aber auch hier ernstlich darauf dringt, daß das Billetkontroliren nicht mehr während des Laufes der Züge stattfindet, muß man auf die sogenannten geschlossenen Bahnhöfe kommen, wie sie in England, Frankreich, Italien etc. längst bestehen und mit ausreichender Sicherung gestatten, daß die Fahrbillets an den Ein- und Ausgängen der Verwaltungsgebäude, bez. Haltestellen, Einfriedigungen vorgezeigt, bez. abgenommen werden. Der Schienenweg vom Güterschuppen muß die Hauptschienenwege sobald wie möglich erreichen, doch muß der Güterschuppen genügend entfernt von der Maschinenbauanstalt liegen, überhaupt auch möglichst feuerfest gebaut sein. d) Bei größerer Steigerung des Güterverkehrs wird es unvermeidlich sein, einen besonderen Güter⸗ u. Produktenbahn hof anzulegen, in welchen die Güterzüge einfahren und gelöscht, resp. die abgehenden beladen werden. Ein solcher Prostätsbibliothek Heidelberg N dukten-Bahnhof enthält dann außer den Güterschuppen und Güterexpeditionen noch ein Verwaltungsgebäude mit den betreffenden Bureaus, ein Zollbureau etc. e) Lokomotivanheizgebäude, Lokomotivschuppen und Wagenschuppen für Reservepersonenwagen können von den Güterschuppen u. den Personenhallen weiter entfernt sein, müssen aber nahe der Maschinenbauanstalt liegen, um nöthigenfalls Reparaturen mit möglichst wenig Zeitverlust bewerkstelligen zu können. Der Lokomotivschuppen muß wenigstens zwei Schienenwege enthalten. Der Boden muß gepflastert sein, den Rauch führen Rauchfänge von Blech über das Dach. Das Wasserhaus mit Cisternen darf nicht weit entfernt sein. kf) Vorrathsmagazine können im wesentlichen dieselben Einrichtungen erhalten, wie Güterschuppen; je nach dem aufzubewahrenden Stoff erhalten sie gewisse besondere Einrichtungen. g) Maschinen- und Wagenbauanstalten und Reparaturwerkstätten sind so anzulegen, daß sie in keiner Weise feuergefährlich werden können, sonach etwas entfernter. Zum Betrieb der verschiedenen Arbeits- und Hülfsmaschinen ist oft eine stehende Dampfmaschine nothwendig, die mit allen Werkstätten durch Transmission in Verbindung gesetzt wird. Das Maschinengebüäude muß enthalten: den Heizungs- und Maschinenraum, einen Kohlenraum, Wohnung des Maschinenmeisters und sonstiger Angestellten, eine Schmiede mit einer Anzahl von Herden, deren Gebläse von der Dampfmaschine bedient wird, den Raum für den großen Hammer, ferner Tischleru. Schlosserwerkstätten mit Bohr- u. Drehbänken, Räume zu Aufbewahrung sowohl des Roheisens als fertiger Gegenstände, Modellsäle, vielleicht auch eine Gießereisu. dergl. mehr. h) Es ist zweckmäßig, wenn ein Bahnhof seine eigene Gaseinrichtung hat, zumal wenn er weit entfernt von der städtischen Gasanstalt liegt. Auch finden sich, bes. auf größeren Bahnhöfen, stets viele sonst nutzlose Abgänge, die bei der Gasbereitung sehr günstige Verwendung finden. Es würde die Gasbereitungsanstalt bestehen können aus zwei Gebäuden, wovon das eine die nöthigen Oefen, Retorten u. Reinigungsapparate, das andere den Gasometer enthält; s. übr. d. Art. Gasbereitung. 1) Die Drehscheiben müssen noch vor der Personenhalle liegen, damit alle Schienenwege durch sie in Verbindung gesetzt werden können. Man muß leicht die ankommenden Wagen nöthigenfalls auf den Drehscheiben für den abgehenden Zug umwenden können, u. mindestens eine derselben muß so groß sein, daß Lokomotive und Tender zuleich auf ihr Platz haben. Man bringt an der Drehscheibe auch gern Appareillen an, damit Wagen, Vieh etc. sofort auf der schiefen Ebene auf die Wagen geschafft und letztere wieder leicht mittels der Drehscheibe jedem Schienenweg zugeführt werden können. k) Die Abtrittsanlagen liegen auf den meisten Bahnhöfen zu weit entfernt, sie müssen von dem Perron der ankommenden od. passirenden Züge aus leicht zu sehen und schnell zu erreichen sein. 2. Die Bahnhöfe L. Klasse erhalten ein Verwaltungsgebäude mit Räumen für Billetverkauf, Gepäck, Eilgüter, Telegraph, Post, Polizei, Passagiere, Restauration, Coupebeleuchtungsgeräthe, Verwaltungsexpeditionen, Zugpersonal etc. ferner Abtritte etc.; einen Güterschuppen, Laderampen, Ladeplätze; ein Anheizgebäude für Reservelokomotiven nebst Kohlenraum und Cisternen. Auf welche Seite man das Gebäude verlegen will, hängt von der Lage des Ortes selbst ab, sowie die Größe der Mittelbahnhöfe durch die Lebhaftigkeit des Verkehrs an den betreffenden Stationen bedingt wird, bei dessen bedeutender Steigerung also Vergrößerung eintreten muß. Die Hauptfagade mit den Haupteingängen muß dem Ort zugekehrt und mit den Schienen parallel liegen. Dies wäre auch bei der Anlage von Endbahnhöfen zu empfehlen, sowie die leider noch oft fehlende Anbringung weithin sichtbarer, deutlich zu lesender Firmen über den Haupteingängen. 3. Die Güterstation enthält ein Verwaltungsgebäude mit Räumen für Billets, Gepäck, Eilgüter, Telegraph, Post, Passagiere, Restauration, Verwaltungserpedition, Abtritte re.; einen Güterschuppen; Ladeplätze etc. 4. Die Haltestellen für Personen⸗ und Güterverkehr enthalten ein Wärterhaus mit Räumen für Billets, Gepäck, Eilgüter, Telegraph, Passagiere etc.; einen Güterschuppen; Ladeplätze. 5. Die haltestellen für personenverkehrenthalten ein Wärterhaus mit Räumen für Billets, Gepäck, Telegraph, Passagiere etc. 6. Die produkteuladeplätze ein Wärterhaus und Ladeperrons mit Zubehör. 7. Daneben giebt es auch Stationen, welche nicht dem öffentlichen Verkehr dienen, sondern lediglich für Zwecke der Eisenbahnverwaltung errichtet sind, wie z. B. Werkstättenbahnhöfe, Lokomotivstationen, Wasserstationen, Blockstationen u. s. w.