Gebäude od. Gebäu, n.,frz. batiment, édifice m., construction, f.,engl. building, edifice, structure, lat. aedificium, n. I. Im allgemeinen jedes Werk menschlicher Thätigkeit, welches einen Theil des Raumes umschließt od. abtrennt, also z. B. auch ein Schiff, ein großes Faß, die Gesamtheit der Schachte u. Stollen eines Bergwerks etc. — 2. Im engernSinn ein WerkderBaukunst, das umschlossene Räume enthält, ein geschlossenes Ganze ausmacht, nicht als unterer oder oberer Theil von einem großen Ganzen zu betrachten ist. Insbesondere alle geschlossene Werke des Hochbaues im Gegensatz zu Flachbauten. Man theilt sie ein: A. in a) Privatgebäude: Wohnhäuser, Ställe, Scheunen, Pavillons etc. b) Halb öffentliche, d. i. zwar im Privatbesitz befindliche, aber dem allgemeinen Nutzen dienende, als Gasthöfe, Fabriken, Lagerhäuser etc. e) Ganz öffentliche, als Gotteshäuser, Regierungs⸗ u. Behördensitze, Spitäler, Bahnhöfe, Postgebäude, Steuergebäude, Theater, Markthallen etc. Je öffentlicher die Bestimmung eines Gs ist, um so höher ist die dem mit seiner Ausführung betrauten Archistekten gewordene Aufgabe in ästhetischer Beziehung zu stellen, mit welcher Steigerung aber die Schwierigkeit der Lösung nicht gleichen Schritt hält. — B. Andere Eintheilungen sind die in: Hauptgebäude und Nebengebäude, freistehendes G. und angelegtes G. oder Anbau, ferner in: Wohngebäude, Wirthschaftsgebäude od. dgl. mehr.