FeedGehiruwunden
HeilkundeBrockhaus 1882

Gehiruwunden (Vulnera cerebri) kommen entweder durch einen starken Schlag an den Schädel, Sturz oder Fall auf den Kopf oder durch Stich-, Hieb⸗ oder Schußverletzungen zu Stande, und sind in der Regel mit Verletzungen der Schädelknochen und der Hirnhäute verbunden; doch kommen auch Fälle zur Beobachtung, in denen jedwede Verletzung des Schädels fehlt. Abgesehen von den glattrandigen Schnitt⸗ und Hiebwunden verlaufen die meisten G. unter dem Bilde der Gehirnquetschung (contusio cerebri), bei welcher die Gehirnsubstanz entweder nur mit zahlreichen kleinen punktförmigen Blutextravasaten durchsetzt oder in ausgedehnterm Maße zertrümmert und in einen mißfarbigen, rötlichen, weichen Brei verwandelt ist. Kleinere derartige Quetschungsherde können ausheilen, indem das ergossene Blut und das zertrümmerte Hirngewebe fettig zerfällt, resorbirt wird und die zurückbleibende Lucke entweder durch Ausbildung von Bindegewebe vernarbt oder sich durch Bildung einer schwieligen Bindegewebskapsel in eine mit seröser Flüssigkeit erfüllte Cyste verwandelt; ausgedehnter Gehirnquetschung kann es auch zur Entwickelung eines Gehirnabscesses (s. unter Gehirnentzündung) kommen. Im allgemeinen ist eine Hirnverletzung um so gefährlicher, je tiefer im Innern und je näher der Gehirnbasis der verletzte Teil sich befindet; die Verletzungen, welche bis in die Hirnhöhlen reichen oder die centralen Teile an der Grundfläche des Gehirns treffen, nehmen fast immer einen tödlichen Ausgang. Die Symptome der G. bestehen teils in Reizungserscheinungen (großer Unruhe und Aufregung, übermäßiger Empfindlichkeit gegen Sinneseindrücke, Delirien, Krämpfen und Sinnestäuschungen), teils in Lähmungssymptomen (großer Schwäche und Unsicherheit in den Bewegungen, Lähmung der Sinne, der Muskelnerven, des Bewußtseins und des Gedächtnisses), wozu sich noch häufig mehr oder minder schwere Fiebersymptome gesellen. Die Behandlung besteht in antiseptischen Verbänden, kalten Umschlägen und Eisbeutel auf den Kopf, knapper Diät, leichten Abführmitteln, Fernhalten jedweder Aufregung und Vermeiden aller erhitzenden und spirituösen Getränke; bei hochgradiger Aufregung sind die narkotischen Mittel (Opium, Chloralhydrat) nicht zu entbehren.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 671Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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