Rahmstüm, n., 1. (Zimm.) auch Rähm, Rähmen gen., frz. chape, lisse, f., raineau, m., engl. capping-plate, coping-piece, s. v. w. Plattstück auf Fachwänden, besonders aber auf Stielwänden u. in Dachstühlen (dann auch Dachrahm, franz. poitrail, engl. plate gen.), horizontal nach der Länge des Gebäudes durch Stielwerk unterstütztes Verbandstück; auf den etwaigen Stößen werden die Stücke meist nur stumpf zusammengestoßen u. durch Klammern, Schienen od. Zugbänder verbunden; es dürfen jedoch die Stöße von parallel laufenden Rahmen nicht auf einander treffen, müssen auch stets über einen Stiel treffen. — 2. (Forml.) s. Architrav. — 3. (Mühlb.) s. v. w. Radstück (. d.). — 4. (Schloss.) bei einem eisernen Geländer die untere und obere Querstange. — 5. (Tischl.) s. unter