Schornsteinverband, m. 1. Der Verband für Steigeessen besteht in der Regel blos aus Läufern, wobei aber regelmäßig in jeder Schicht die Fugen wechseln und möglichst das Verwenden von Steinstücken vermieden werden muß. Auch die Zungen müssen dabei mit den Umfassungen in gehörigen Verband gebracht werden. — 2. Bei runden Schornsteinen kann man ohne Formziegel kaum auskommen und richtet sich der Verband nach der in den verschiedenen Gegenden Deutschlands sehr verschiedenen Gestalt dieser Formsteine, so daß sich allgemein gültige Vorschriften dafür kaum geben lassen. Man richte sich jedoch nach den allgemeinen Regeln für den Mauerverband (s. d.). Sthoß, n. 1. f. v. w. Geschoß, Stockwerk. — 2. (Bergb.) eingestürztes Erdreich oder Gestein. — 3. s. v. w. Schiebthüre oder Fallthüre.