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Sport & SpielBau-Lexikon 1881

Stromhafen, k., s. d. Art. Hafen. Stromkarte, k., Karte von einem Strom oder einem Theil desselben. Sie muß weiter geführt sein, als die Länge beträgt, an welcher oder um welcher willen Strombauten vorgenommen werden sollen. Auf derselben sind anzugeben die Uferlinien, die Begrenzungslinien der verschiedenen Wasserstände, die Richtung der Strombahn, die Länge der Untiefen, der Stromstrich u. andere bemerkenswerthe Stellen, soweit sie zu ermitteln. Es darf nicht an Querprofilen fehlen, die durch Auspeilung ermittelt werden müssen. Auch vorhandene Abbrüche, Pflanzungen, Nivellementsprofile, Schleusen, Brücken etc. müssen angegeben und wo nöthig in größerem Mäßstab auf besondere Blätter aufgetragen werden; auch dürfen Angaben über Art und Beschaffenheit der vom Strom durchschnittenen Aecker, Wälder, Wiesen etc. nicht fehlen.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 4, S. 283Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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