Hammerwerk (frz. korge, engl. hammer-millh), eine Hütte oder Fabrik, in welcher man Eisen, Stahl, Kupfer oder auch Messing mit Hilfe des Feuers und der Hämmer verarbeitet, namentlich aber eine solche, in welcher Eisen gefrischt wird. Hammerwurfsrecht ist eine Berechtigung eines Waldgrundstückbesitzers, daß der anliegende Wiesenbesitzer beim Mähen 10 in angemessener Entfernung vom Wald (einen Hammerwurf weit) halten muß.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 764Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei