Hatt, eigentlich Chatt (arab.), d. i. Schrift, wird in der türk. Amtssprache speziell ein autographer Befehl des Großherrn und dann das Aktenstück genannt, welchem jener H. in bindendster Form Gesetzeskraft verleiht. Die dem Worte H. gewöhnlich beigefügten Prädikate Scherif und Huma jun (nicht Humajum) bezeichnen keine verschiedenen Klassen derartiger Schriftstücke, indem beide Prädikate nur den Großherrn, und zwar Scherif als die Personifikation der Nachkommenschaft Mohammeds, d. h. als edelstes Wesen, Humajun aber als den, in dessen Augurium der höchstes Glück verheißende Phönix steht, bezeichnen. Die berühmtesten H. sind der Hatt-i-Scherif von Gulhane von 1839 und der Hattei-Humajun von 1856.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 894Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei