Städtereinigung ist eine vorzugsweise hygienische Angelegenheit. Die Gefahren für die Gesundheit der Menschen, welche Luft und Boden hervorrufen können, sind in der neuesten Zeit klar erkannt worden. Die wissenschaftlich festgestellte Thatsache, daß das Auftreten gewisser Krankheiten, wie Unterleibstyphus und Cholera, auf die Sättigung des Bodens mit fäulnisfähigen Schmutzstoffen, die von menschlichen und tierischen Abgängen herrühren, zurückzuführen sind, macht die Reinhaltung des Bodens zu einer der dringlichsten Aufgaben der Kommunalverwaltung. Je zahlreicher die Bevölkerung eines Ortes ist, desto dringender tritt diese Forderung auf. Ist es jedoch an und für sich schwierig und besonders kostspielig, dieser Forderung zu genügen, so tritt der Umstand noch erschwerend hinzu, daß die Fürsorge für eine Reinhaltung des Wohnbodens durch öffentliche Maßnahmen in frühern Zeiten selten ausgeübt wurde. In den meisten Städten hat man sich begnügt, Senkgruben anzulegen, deren Wandungen ausgemauert sind, deren Boden ohne Abschluß oft bis unter den Spiegel des Grundwassers reicht. In diese Gruben werden nicht nur der flüssige Teil, sondern auch der gesamte Unrat hineinbefördert. Daß auf diese Weise der Boden und das Grundwasser verunreinigt werden und das demselben zum Trinken und Kochen entnommene Wasser die eigenen mens chlichen Auswurfstoffe und mit denselben die Keime von Krankheiten enthalten kann, liegt auf der Hand. Oft lagert der menschliche und tierische Unrat neben den Häusern seiner Herkunft, bis derselbe zur Benutzung für die Landwirtschaft abgeholt wird. Inzwischen sickert ebenfalls ein Teil der Schmutzstoffe in den Boden, ein anderer Teil verpestet die Luft. Während hier jedoch die Düngstoffe für landwirtschaftliche Zwecke verwertet werden, gehen sie bei der vorerwähnten Einrichtung von Senkgruben verloren. Um den Vorteil einer vollkommenen Verwertung der Düngstoffe herbeizuführen, wurde in neuerer Zeit versucht, die Senkgruben wasserdicht nach allen Richtungen anzulegen, in denselben die Schmutzstoffe anzusammeln und durch Entleerung für die Landwirtschaft zu verwerten. Auf diese Weise wird ein beständiger Herd fäulnisfähiger Stoffe geschaffen, der durch seine unmittelbare Nachbarschaft für die Luft in den Wohn⸗ und Schlafräumen zur Quelle der gefährlichsten Verschlechterung werden kann. Die Entleerung einer solchen Grube kann regelmäßig und häufig genug erfahrungsgemäß in bevölkerten Orten nicht durchgeführt werden. Außerdem liegt die Gefahr, welche derartige Sammelgruben für die menschliche — in sich bergen, darin, daß diese Gruben oder 315 für die Dauer nicht wasserdicht herzustellen sind. Die Verjauchung des Bodens wird durch diese Einrichtung daher nicht verhütet. Selbst die Anwendung von Cement mnntei keine Garantie auf eine dauernde Undurchlässigkeit; auch ist die Feststellung derselben durch periodische Untersuchungen nicht ausführbar. Dazu kommt die Schwierigkeit, die Entleerung der Senkgruben zuverlässig zu kontrollieren. Es bleibt den Städten daher nur die Wahl zwischen Einführung der Kanalisation mit Berieselung und einem System der geregelten Abfuhr mit Tonnen oder Kübeln. Ausnahmsweise kann statt der Entleerung des Kanalinhalts auf Rieselfelder die Zuführung desselben nach öffentlichen Flußläufen gestattet werden, doch nur unter der Bedingung daß der Kanalinhalt vor seinem Eintritt in den Flußlauf einer mechan. und chem. Reinigung unterworfen wird. Außer dieser Bedingung der Reinigung des Schmutzwassers ist noch darauf Rücksicht zu nehmen, ob der zur Aufnahme des Kanalinhalts ausersehene Fluß eine genügende Stromgeschwindigkeit, wenig Biegungen und Ausbuchtungen der Ufer besitzt, ob der Fluß fischreich, ob großer Schiffsverkehr vorhanden und ob in der nächsten Umgebung der Eintrittsstelle des Schmutzwassers in den Fluß menschliche Ansiedelungen vorhanden sind u. w. Diesen Anforderungen gegenüber wird es erklärlich, daß, da eine Anzahl bedeutender Städte bereits seit lange oberirdische und unterirdische Kanäle in Verbindung mit Flußläufen besitzen, die hygienischen Anforderungen unserer Zeit nicht überall in leichter Weise erfüllt werden können. Der schlechten Beschaffenheit des Trinkwassers wegen haben die Stadtverwaltungen in erster Linie der Wasserversorgung ihre Aufmerksamkeit zuwenden müssen. In den ältesten Zeiten wurde zur Versorgung der Bevölkerungen in den größern Städten den Flußläufen das Wasser entnommen, aber ohne Filtration; mit Quellengrundwasser wurden die Städte selten versorgt. Die meisten Städte sind erst in der neuern Zeit mit einheitlicher Wasserversorgung versehen worden. Die Beschaffenheit des Wassers wird überall periodisch kontrolliert. Bemerkenswert ist jedoch in der neuesten Zeit das Streben, nicht mehr aus den Flüssen das Wasser zu entnehmen, sondern Brunnen und Quellwerke für die Versorgung großer Städte anzulegen. übrigens reicht die Quantitat des Wassers der angelegten Wasserwerke noch nicht in allen Städten für die Bedürfnisse der gesamten Bevölkerung aus. Mit der Fürsorge für gutes Trinkwasser steht die Sorge um die Reinhaltung des Bodens im innigsten Zufammenhange, da die Fortschaffung der menschlichen und tierischen Abgänge durch Kanalisation ermöglicht wird, wo einheitliche Wasserversorgung eingeführt ist. Eine andere Einrichtung, welche die Reinigung der Städte ebenfalls befördert, bilden die öffentlichen Schlachthäuser. So gibt in Preußen das Schlachthausgesetz vom 18. März 1868 denjenigen Städten, welche öffentliche Schlachthäuser errichten, das Recht, einen allgemeinen Schlachtzwang einzuführen und zu diesem Zwecke die Privatschlächtereien innerhalb der Städte aufzuheben, beziehungsweise zu entschädigen und zu expropriieren. Vgl. Varrentrapp, Uber Entwässerung der Städter (Berl. 1868); Virchow, «Kanalisation oder Abfuhre (Berl. 1869); «Reinigung und Entwässerung Berlins (13 Hefte und 3 Anhangshefte, Berl. 1870—79); Visser,« Die Reinlichkeit in den Städteno (Lpz. 1876); Pettenkofer, Vorträge über Kanalisation und Abfuhr» (Münch. 1876); Sommaruga, „Die Städtereinigungssysteme in ihrer land⸗ und wirtschaftlichen Bedeutunge (Halle 1874); M. Müller, küber den gegenwärtigen Stand der Städtereinigungsfrage » (Berl. 1873); Finkelnburg, «Die öffentliche Gesundheitspflege Englandso (Bonn 1874); (Assainissement de la Seine (herausg. von der Seine-Präfektur, Par. 1876 —77).