Streckbett, orthopädische Vorrichtung, besteht aus einer Bettstelle mit einer Matratze, an denen sich Apparate befinden, durch welche der verkrümmte Körper mittels Zugs (an Kopf, Hals, Becken, Füßen), auch wohl mittels Drucks (z. B. von der Seite her) eine Zeit lang in der Form und Richtung erhalten wird, welche er nach dem Willen des Arztes einzunehmen hat, um gewisse Verkrümmungen auszugleichen, gewisse verkürzte Muskeln oder Sehnen zu strecken u. s. w. (S. Orthopädie.) trecke, s. Streckmaschine.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 297Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei