Uberfall ist eine der Formen des Uberraschungsgesechts und zwar von offensivem Charakter Gegensatz zum Versteck und Hinterhalt). Der Uberfallende rückt dem Gegner, unentdeckt durch dessen Sicherheitsmaßregeln, unmittelbar auf den Leib, ohne daß dieser Veranlassung hat nehmen konnen, sich in Gefechtsbereitschaft zu sezen. Zum Gelingen eines U. tragen wesentlich bei: mangelhafter Sicherheitsdienst beim Gegner, günstige Witterungs⸗ und Terrainverhältnisse, passende Tageszeit, Lokalkenntnis und Einverständnis mit den Landesbewohnern. Die Annäherung muß mit großer Vorsicht geschehen, der Angriff dreist und rasch ausgeführt werden, wenn ein Erfolg erwartet werden soll. Im Feldkriege spielen U. namentlich egenüber den Vorposten des Gegners, sowie gegen seine rückwärtigen Verbindungslinien gerichtet eine wichtige Rolle. Bekannte lU., aus denen sich größere Kämpfe entwickelten, sind unter andern Hochkirch 1758, Hainau 1813, Beaumont 1870. Gegenüber Festungen gelingen li. nur selten und setzen außer dem obengenannten mangelhaften Zustand auch ungenügende Armierung der Werke voraus. Vereinigen sich nicht mehrere der den U. begünstigenden Faktoren, so ist an keinen Erfolg zu denken (mißglückter Ui. auf Diedenhofen Aug. 1870). überfangen, in der Glasfabrikation ein Dekorationsverfahren, welches darin besteht, daß man farbloses oder in der Masse gefärbtes Bleiglas mit einer Schicht farbigen, resp. andersfarbigen Glases oder umgelehrt überzieht. [(gationis. überflüssige Werke, s. Operasupereroübergabe (traditio) nennt man bei rechtlichen Geschäften die wirkliche Überlieferung einer Sache, die Einweisung in ein Recht, die Rechtsübertragung durch Einräumung des Besitzes. Denn durch das Versprechen, jemand eine Sache zu überlassen, etwa vermöge eines Tausches, eines Kaufs oder einer Schenkung, geht sie noch nicht wirklich in das Eigentum des andern über, sondern es entsteht daraus in der Regel nur eine persönliche Forderung auf Erfüllung des Ingiobaleich Die U. ist daher von großer Bedeutung, obgleich sie auch nicht immer für sich allein den Ubergang des Eigentums bewirkt, z. B. wenn nicht nachgewiesen ist, daß der Veraußernde wirkliches Eigentum an der Sache gehabt hat, wo der gutgläubige Erwerber nur nach Ablauf der Ersitzungszeit Eigentümer wird. Sind Gegenstände zu übergeben, welche nicht von Hand in Hand gegeben werden können, z. B. Grundstücke oder Rechte, so nimmt man noch hin und wieder, wie vordem allgemein, seine Zuflucht zu symbolischen Handlungen (traditio symbolica), z. B. Aushauen eines Spans, Ausstechen einer Erdscholle, Darreichung eines Zweigs u. dgl. Zuweilen hat das bloße Hinweisen auf ein Grundstück (traditio longa manu) die Wirkung der wirklichen U. Es genügt auch, wenn der Eigentümer einem, der schon aus einer andern Ursache, etwa als Pachter, die Sachen in Händen hat, erklärt, daß er sie nun als ihm gehörig betrachten solle (traditio breri mauu), und ebenso ist es einer li. gleich, wenn der bisherige Besiher erklärt, daß er von nun an nicht mehr für sich, sondern für einen andern besitzen wolle (constitutum possessorium). Die Belehnung oder Inbpvestitur (s. d.) hat gegen den Belehnenden die Kraft der li., und da, wo bei den Gerichten Grund⸗ und Hypothekenbücher geführt werden, geht das Eigentum an Grundstücken auf gerechtfertigten Antrag der Beteiligten schon durch das Umschreiben auf den Namen des neuen Erwerbers über. (S. Auflassung.) Im Gebiete des Handelsrechts haben besondere Bedeutung die Begriffe der Absendung, Ablieferung, enlapie nüfrte die Aushändigung des Connossements, die Ubertragung von Inhaberpapieren. Viele Streitfagen bestehen hinsichtlich der Stellvertretungsverhältnisse. Nach röm. Recht wird die Eigentumsübertragung unter Lebenden nur durch hinzukommende Tradition bewirkt. Das franz. Recht läßt dagegen das Eigentum einer in specie bestimmten Sache durch den bloßen Veräußerungsvertrag übergehen. Bei beweglichen Sachen gilt im Deutschen Handelsrecht der Satz, daß auch der Nichteigentümer Eigentum übertragen kann, falls nur der Empfänger die Eigenschaft des Obiekts als eines fremden nicht kannte. Bei Übertragung von Forderungen ist außer der Cession bezüglich des Schuldners und dritter Personen noch ein weiterer Akt, die Signifikation der Cession, nötig, wenn der Erwerber ihnen gegenüber als Inhaber der Forderung gelten soll. Bei Liegenschaften gilt nach den modernen Buchungsgrundsätzen nur derjenige, der das Eigentum einer Liegenschaft unter Lebenden erwirbt, Dritten gegenüber als verfügungsberechtigt von dem Zeitpunkte an, wo die Transstription des Erwerbstitels für ihn bewirkt ist. übergang über ein Gewässer, besonders einen Fluß, kommt im Kriege häufig vor und wird oft zu einer der wichtigsten Unternehmungen. Die Benutzung vorhandener überbrückungen kann dabei meist unmöglich gemacht oder wenigstens erschwert werden, indem der Verteidiger sie Nachnd oder durch einen Vrückenkopf (s. d.) deckt. Nächstdem hat der Verteidiger den großen Vorteil, daß der übergehende Angreifer seine Kräfte anfangs nur in kleinen Massen entwickeln kann, deren Uberwindung meist leicht und sicher erscheint. Unter Umständen thut der Verteidiger gut, wenn er eine größere Masse des Angreifers übergehen läßt und sich dann mit Überlegenheit auf dieselbe wirft. Bei dem schwierigen Rückzug kann eine Niederlage sich dann leicht zu einer vollständigen Vernichtung gestalten. Der Angreifer hat dagegen die Auswahl des Übergangspunktes in so weit ausgedehnten Grenzen, daß der Verteidiger nicht im Stande ist, die gefährdete Terrainstrecke überall O155 kräftig zu schützen, ohne sich zu zersplittern. ie Kriegsgeschichte hat daher nur wenige Beispiele, daß ein beabsichtigter ü. verhindert worden wäre. Der Verteidiger muß durch ein gutes Kundschaftssystem frühzeitig des Feindes Absicht zu erfahren suchen und starke Reserven in Centralstellungen bereit halten, um ihm an dem gewählten Übergangspunkte entgegenzutreten. Der Angreifer sucht den Feind über die Wahl des letztern zu täuschen. Er schafft Material erbei, setzt womöglich eine kleine Abteilung auf Kähnen über, um den Brückenbau und den U. zu decken, bewirkt diesen rasch und entwickelt sich jenseits, um bald die Offensive ergreifen zu können. Von Übergängen sind unter anderm geschichtlich berühmt der Gustav Adolfs über den Lech 1632, Moreaus uber den Rhein 1800, Napoleons I. über die Donau 1809, der traurige über die Beresina 1812, Blüchers über den Rhein 1814, Herwarths von Bittenfeld nach Alsen 1864, der Donauübergang der Russen im Juni 1877. übergaugsabgaben, übergangssteuern heißen die Abgaben, welche diejenigen Staaten des Deutschen Reichs, die innere Steuern auf die Hervorbringung und Zubereitung eines Verbrauchsgegenstandes 6 B. Bier, Branntwein) gelegt haben, bis zum gesetzlichen Betrage derselben bei der Einfuhr des Gegenstandes aus andern Staaten des Deutschen Reichs, dafern mit denselben nicht Steuergemeinschaft besteht, erheben dürfen. übergangsgebirge, ältere Bezeichnung für das mächtige Schichtensystem zwischen den krystallinischen Schiefern und der Steinkohlenformation, welches seit 1839 in Silur⸗ und Devonformation geteilt wird. (S. u. Geognosie und Geologie.) überhalter oder Waldrechter nennt man in der Forstwirtschaft ältere Bäume, welche man beim Abtrieb eines Bestandes vereinzelt oder gruppenweise stehen läßt, um besonders starke Hölzer zu erziehen. Sie erreichen das Alter eines mehrfachen Umtriebes. Wird eine solche Maßregel in ausgedehnter systematischer Weise angewendet, werden namentlich viele derartige Bäume auf den Schlägen «übergehaltend, so sprechen manche neuerdings von einemliberhaltbetrieb, einer Betriebsart, welche man füglich zu den Lichtungsbetrieben (s. Forstwirtschaft) im weitern Sinne rechnen kann. überhangs⸗-und überfallsrecht ist das Recht, die von dem Nachbargrundstück herüberhängenden Baumfrüchte, soweit sie der Nachbar nicht ohne Betreten des fremden Grundstücks sich aneignen könnte abzunehmen, die übergefallenen zu behalten. Dieses Recht, auch auf die Wurzeln der Bäume ausgedehnt sodaß der Nachbar dieselben entfernen darf, wenn 0 das Holz em Eigentümer ausliefert, besteht denenh 5 partikularrechtlich und mit verschieentgegengesetzten Prinzipien ausgeht. überhihn Dämpfe, s. unter Dam pf(physik.). über itungsrohr (frz. tube surchauffeur engl. overheating-pipe), bei Dampfmaschinen ein Rohr, in welchem der erzeugte Wasserdampf mehr ndes, endes, tro 3 überlandbrennen, Art Hackwaldbetriebes überlandpost lengl. Overland mail; frz. Malle des Indes; ital. Valigia delle aman heißt die Briefpost, mit welcher Briefe Warenproben, Zeitungen u. s. w. zwischen Großbritannien und dessen osuasial und austral. Kolonien über den 56 Kontinent und sodann über Alexandria, Suez, Aden nach Bombay, Kalkutta und Honaö ie holländ., franz. sonöffnum. Pdt eine wechselpolle Geschichte. Bis zur Erollnung des Suezkanals 1869 0 t sich zu Verbinung Englands und Ostindie 8 üm 2 zur Verbin5600 Seemeilen in 80 90 Tagen für Sen el sah die brit. Regierung sich enötigt. kürz ege zur Beförderung der Re)Vendtigt, kürzere und d „eneng der Regierungsdepeschen d der kostbaren Waren (Thee, Gewurze) zusuchen. Oberst Capper schlug zuerst 1790 di: Route über den Isthmus von Suez vor: Oberst Taylor verwirklichte 1801 diesen Vorschlag. Später versuchte man den Seeweg weiter abzukürzen, und in dieser Beziehung erregten 1831 Kapitän Waghorns Schnellfahrten London Triest die Bewunderung Curopas. Nach Eröffnung der Eisenbahnara nahm die li. ihren Weg durch Frankreich (Paris-Marseille). Im J. 1856 wurde die Eisenbahn Alexandria-Kairo und 1857 die enige Kairo-Suez vollendet. Seitdem schlug die U. den Weg London-Dover-Calais-Paris-Marseille-Alexandria-Suez-Aden ein, der wiederum mit der Cröffnung der Mont Cenis-Route die Veränderung erfuhr, daß die li. auf die Linie Paris-Modane-Turin-Bologna Brindis verlegt wurde; 1870 erfolgte während des Deutsch-Französischen Kriegs zeitweise die Beförderung durch Deutschland und über den Brenner nach Brindisi. Von letzterm Orte ab überführen die Dampfer der Peninfular and Oriental Steam Navigation Company die 1. nach Alexandria (Güterbahnhof Gabbary), wo ein Extrazug bereitsteht, der sie in zehn Stunden nach Suez bringt. Dort nehmen die Peninsular-Dampfer die li. in Empfang, um sie über Aden nach Bombay und Colombo (auf Ceylon) zu befördern, von wo einerseits die Route über Singapore nach Hongkong und Nokohama, andererseits diejenige nach Australien (Adelaide, Sydney u. s. w.) sich abzweigt. Die Strecke London-Brindisi wird in 54 Stunden zurückgelegt, die Fahrt Brindisi-Alexandria (825 Seemeilen) in 3Tagen 10 Stunden, Alexandria Güterbahnhof Gabbary-Suez (365 Km) in 10 Stunden, von Suez nach Aden (1308 Seemeilen) in 6 Tagen, von Aden nach Bombay (1664 Seemeilen) in 7 Tagen. Zur Reise von Bombay nach Kalkutta — engl. Meilen) wird jetzt die Eisenbahn über Jubbulpore (in 45 Stunden) benutzt. Von Aden bis Colombo (3401 Seemeile von Suez) brauchen die Dampfer 9½ Tage, bis Singapore (von Suez 5060 Seemeilen) 17 Tage, bis Hongkong (6497 Seemeilen) 24 Tage, Shanghai (7367 Seemeilen) 28 Tage. Abwechselnd mit den lranz Tan and Oriental-Dampfern kursieren die franz. Dampfer der Messageries maritimes zwischen Marseille-Port⸗ (in Singapore Anschluß nach Saigon und Tonkin sowie nach Manila [Philippinen), sodaß eine wöchentliche Verbindung von Europa nach Indien besteht. Neuerdings, vom 1. Juli 1886 ab, befahren vom Deutschen Reiche subventionierte Postdampfer des Bremer Lloyd den Kurs: a) von Bremerhaven durch den Suezkanal bis Hongkong, Hokohama, Nagasaki; b) von Bremerhaven über Suez, die Tschagosinseln nach Adelaide, Melbourne und Sydney monatlich einmal, sodaß der Postdienst nach Ostindien und Australien erheblich verbessert wird. Die * oft ein kolossales Gewicht (über 100 Ctr.) und umisaßt 3 —400000 Stücd Briefe und Zeitungen. überläufer wird ein Soldat genannt, der im Kriege seinen Truppenteil verläßt und zum Feinde bergeht; der Betrefsende macht sich daher der Fah; nenflucht oder Desertion unter erschwerenden Umständen schuldig und hat nach den Militär-Strafgesetzen das Leben verwirkt. berlieferung, soviel wie Tradition. überliegegeld, f. unter ÜUberliegezeit. überliegezeit oder Überliegetage heißt die über die gesetzliche sog. Ladezeit hinaus etwa vereinbarte Wartezeit, während welcher der Seeschiffer auf die Beladung des Schiffs warten muß, bevor er abfahren darf. Der Befrachter muß dem Versrachter für diese U. eine Vergütung, das sog. Liegegeld oder Überliegegeld entrichten. Vol. Handelsgesetzbuch, Art. 568—580. überlingen, Amtsstadt im bad. Kreise Konstanz, am liberlingersee, der nordöstl. Bucht des Bodensees, in wein⸗ und obstreicher Gegend, Sitz eines Bezirksamts und eines Amtsgerichts, hat eine höhere Bürgerschule, eine Gewerbeschule, ein 1350— 1408 in got. Stil erbautes Münster und ein schönes Rathaus aus dem 15. Jahrh. mit reichem Holzschnitzwerk und herrlichem Rathaussale und zählt (18854006 C., welche Handel, Weinbau, Schiffahrt und Fischerei treiben. Dampfschiffverbindung besteht mit Konstanz und Ludwigshafen. Eine eisenkarem Mineralquelle wird zu Trink⸗ und Badeuren benutzt; auch befinden sich hier die schönsten Seebäder am Bodensee. Von Bedeutung ist das kulturhistorische und Naturalienkabinett, die Bibliothek mit 30000 Bänden, das Stadt⸗ und Spital-Archiv. — U., im Altertum Iburinga, gehörte im Mittelalter zum Herzogtum Schwaben, wurde später Freie Reichsstadt, 1634 von den Schweden vergebens belagert, 1643 von Widerhold, dem Kommandanten des Hohentwiel, und 1644 von den Bayern genommen und kam 1803 an Baden. ubermangansäure, s. unter Mangan(-Verbindungen 11). übermangansaures Kali, s. unter Mangan (Verbindungen 1 überproduktion eines Gutes ist imallgemeinen Sinne nur dann vorhanden, wenn mehr von demselben erzeugt wird, als zur vollen Befriedigung des in der Gesellschaft bestehenden Bedürfnisses erforderlich ist. Dieser Fall kann indes nur ausnahmsweise und vorübergehend für einzelne Güter eintreten, da in der Regel die Bedurfnisse und Wünsche der meisten Menschen in Bezug auf fast alle Güter, mit Ausnahme etwa der allergewöhnlichsten, nur unvollständig oder gar nicht befriedigt sind. Die wirlliche Konsumtion hängt aber nicht von dem Wünschen und Begehren der Konsumenten ab, sondern von ihrer Fähigkeit, sich die gewünschten Güter durch Arbeit oder sonstige Leistungen zu verschaffen, oder, wie sich die Sache in der bestehenden Gesellschaftsordnung gestaltet, einen Preis dafür zu bezahlen. Durch Herabsetzung des Preises kann in der Regel der Absatz einer Ware beliebig ausgedehnt werden; aber die Produzenten können ihrerseits nicht unter einen gewissen Preissatz hinabgehen, ohne Schaden zu leiden. Demnach besteht U. im engern Sinne dann, wenn das Angebot einer Ware so groß ist, daß der Absatz nur möglich wird zu einem Preise, bei welchem viele Produzenten nicht den normalen Gewinn haben oder sogar Verlust erleiden. Es ist recht wohl denkbar, daß eine dieser Art bei allen Waren zugleich stattfinde, besonders wenn eine Periode hoher Preise vorangegangen ist, in der viele Betriebsanlagen mit ungewöhnlich hohen Kosten gegründet worden sind, die nunmehr nur eine geringe oder gar keine Rente ergeben. Die Erscheinungen der li. dauern oft längere Zeit an, bis sie endlich infolge der Zunahme der Bevölkerung, der weitern Entwickelung der Verkehrsmittel und des Welthandels durch eine aufsteigende Preisbewegung beseitigt werden. (S. A bsaß, Handelskrisen.) überschar (Oberschar, Mitte) wird in der Bergwissenschaft ein Stück Landes genannt, welches wegen Mangels der Minimalgröße eines Grubenfeldes nicht verliehen werden kann.