Lägel oder Legel bezeichnet ursprünglich ein Faß von gewisser Form, besonders eins mit länglich-ovalem Boden, wie es in manchen Gebirgsgegenden zur Beförderung von Waren durch Lasttiere benutzt wird. Dann versteht man unter L. auch die Menge (das Maß, beziehungsweise Gewicht), welche ein solches Faß enthält. In der Ostschweiz ist das L. Wein = etwa 45 1 (das tessiner L. oder der Barile von 30 Pinten oder 45,139 hat seit 1853 keine gesetzliche Geltung mehr); in Steiermark war bis Ende 1875 der L. (Stahl u. s. w.) gesetzlich 1½ wiener Ctr. = 70 kg, seither fehlt dort eine gesetzliche Bestimmung des L.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 745Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei