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HeilkundeAfrika Hand-Lexikon 1885

Buchner, Max, praktischer Arzt, aus Hamburs gebürtig, erhielt 1879, nachdem er 1875 ff. eine Reise um die Welt gemacht hatte, von der Afrikan. Gesellschaft in Deutschland den Auftrag, von der Mussumba des Muata Jamvo in die nördlichen Teile des Lundareiches einzudringen. Er zog den Quanza hinauf über Pundo Andongo nach Malansche, wo er mit Major v. Mechow Zusarmmenfraf brach im Juli 1879 von dort auf, ging auf dem gewöhnlichen Karawanenwege bis in die Nähe von Kimbunda und gelangte von da auf der nördl. eis her Kubango an das vorläufige Ziel seiner Reise, Er wurde von den Lunda-Herrscher ein halbes Jahr festgehalten, die Weiterreise nach Norden vormals ihm aber nicht gestattet. Er benutzte seinen Aufenthalt zu ethnographischen Studien über die El olliin des Lundareiches und die in demselben verkehrenden Stämme, sowie zu Erkundigungen überLand und Leute im Norden und Osten, trat dann scheinbar den Rückmarsch zur Küste an, schwenkte aber schon nach Überschreitung des Lulua nach Nordwest ab, in der Absicht, längs des Kassai dem Machtbereich des Muata zu entkommen und im Norden das Lundareich umgehend Nyangwe zu erreichen, Aber de Versuch, wie die anderen; 1) vom Luembe u. Tschumbo, durch das Land der noch unabhängigen Turruba, 2) längs des Lowe durch das Gebiet der Tuschilange zu ziehen, 3) längs des Loange zum Muata Kumpana, dem über die Tupende herrschenden Lundafürsten (etwa 6 s. Br.), und von dort zum Muöne Puto Kassongo am Quanza durchzudringen, scheiterten an dem Widerstreben der Träger, sich in diese unbekannten Gegenden vorzuwagen, wie auch an den Bemühungen der Häuptlinge, den Reisenden zu längerem Aufenthalte zu zwingen und auf solche Weise allein auszuplündern. B. sah sich deshalb gezwungen, seinen auf der ven Schütt (s. d.) gewählten Route erreichte er im Febr. 1881 wieder Malansche. Seitdem hat B. die Westküste zu seinem HForschungsgebiet ausersehen. Er befand sich zumeist in Begleitung des Generalkonsuls Dr. Nachtigal auf dessen Exkursionen zur Besitznahme von Landgebiet für das deutsche Reich und unterzeichnete unter anderem in Gemeinschaft mit Nachtigal 1854 den Protektionsvertrag des Deutschen Reiches mit den Bevollmächtigten und Häuptlings des Königs von Togoland.

Afrika Hand-Lexikon. Ein Nachschlagebuch für JedermannVon Paul Heichen, Leipzig: Gressner & Schramm 1885 · Bd. 1, S. 266Scan: Staats- und Universitätsbibliothek Bremen · gemeinfrei

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