Kirchen-Busse, Ist eine Straffe dererjenigen Weibes-Personen, so wieder das sechste Gebot gesündiget, vermöge deren sie an etlichen Orten unter währenden Gottesdienst vor den Altar allen Zuhörern zum Spectacul und Exem pel knien müssen.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1046Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0