Kindtauffen geben, Heisset, wenn ein Mann, dessen Weib darnieder gekommen, und ihrer bisherigen Bürde entlassen worden, das neugebohrne Kindlein zur Heil. Taffe befördert, bey Vollziehung selbiger die darzu gehörigen Tauff-Pathen und Zeugen erkieset, und zu denen Kindtäufflichen Solennitæten die behörige Anstalt machet.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1046Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0