Kirchenstuhl, Ist ein dem Frauenzimmer in der Kirchen von dem Vorsteher der Kirchen vermöge eines Löse-Zettuls zugeschriebener Sitz, so durch Erbgangs-Recht auff sie gefallen. Ist entweder ein Stul oder Bäncklein. Wann ihrer etliche von denen Competenten in gleichen Grade seyn, müssen sie darum losen.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1046Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0