Abacteur, ein Pferde-Dieb, Wird nach den Römischen Rechten mit der Landes-Verweisung, oder auch andern Straffen beleget, nach den Sächsischen Rechten soll er am Leben gestrafft werden, bey den Frießländern ist bey diesem Verbrechen die Landes-Verweisung mit und ohne Staupen-Schlag, Brandmarckung etc. gebräuchlich.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 3–4Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0