FeedWild-Dieb, Wilderer
GeschichteRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Wild-Dieb, Wilderer, Einer der wider das Landes-Fürstliche Verbot, mit Schiessen oder andern Vortheilen das Wild abfänget, und dem Gehege Schaden thut. Solche werden als Diebe und Verächter der hohen Obrigkeit mit schweren Strafen angesehen, wiewol ein Unterschied zu machen, ob einer in dem Gehege ergriffen worden, ehe er die That ausgeübt; oder ob er durch Noth, Armut oder Hunger darzu gebracht worden; oder ob er es muthwillig und vorsetzlich verübet, da denn die erstern Fälle gelinder als der letzte pflegen bestraffet zu werden. Ob aber die Strafe bis an das Leben gehen möge, sind die Rechts-Gelehrten nicht einig. Nach Sächsischem Recht hat die Lebens-Strafe keine Stat, dem viele Rechtsgelehrte beyfallen; die aber anderer Meinung sind, beschrencken es auf den Fall eines verruchten Menschen, der von solcher Bosheit ist, daß er durch keine andere Züchtigungen davon abzubringen. V. Haym. Dig. Jur. Sax.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 2321–2322Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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