Eck-Zähne, Werden bey denen Pferden diejenige Zähne genennet, welche nach einer kleinen Zwischen-Weite, gleich auf die Hacken folgen, und von den jungen Pferden im vierten Jahr abgeschoben und abgeworffen werden. An diesen Zähnen und denen übrigen darbey stehenden, will man sowol wegen ihrer Farbe, indem sie vorm zehenden Jahre immer gelber und gelber werden, als auch aus folgenden Umständen das Alter eines Pferdes erkennen: Denn vom fünfften Jahr bis zum siebenden, haben die Zähne in der Mitte eine Vertieffung, wie ein eingebogener Pfennig; nach dem siebenden Jahr ist diese Höle gantz heraus gewachsen, und sind die Zähne gleich, wo aber die Grube gewesen, zeiget sich ein brauner Fleck, und diese vergehen nach dem siebenden Jahre, eben so in der Ordnung, als wie die jungen Zähne abgeschoben, nemlich in den zwey mittlern zuerst, denn auf ieder Seite die nähesten, und endlich zuletzt in den Eck-Zähnen, so daß diese von dem zehenden Jahre an, weiß oben seyn. Vom zehenden bis in das dreyzehende erhebt sich diese Ebene allmählig über sich; nach dreyzehen Jahren bis in das sechzehende, wird solche Erhebung noch runder; nach sechzehen Jahren aber immer spitziger.