Equites, Hiessen in den ersten Zeiten der Römischen Republic diejenigen, denen von den Censoribus equi publici, welche von den öffentlichen Einkünften erkaufft und erhalten wurden, in der Absicht angewiesen waren, daß solche, welche dergleichen Pferde erhalten, unter den Cavallerie-Regimentern Kriegs-Dienste leisten sollten. Und diese hatten sich der Vorrechte der Equitum zu erfreuen. Jn den nachfolgenden Zeiten aber, nachdem sich sowol der Römische Kriegs-Staat, als die Regierungs-Form geändert hatte, gab man denjenigen den Nahmen und die Vorrechte der Equitum, welche entweder in den ordinem equestrem aufgenommen worden, weil sie so viel, als zu dem Censu equestri erfodert ward, nemlich 10000 (oder nach anderer Berechnung 12500) Thaler im Vermögen hatten, oder von einem Equite Romauo gebohren, oder auch mit einem öffentlichen Pferde Ehrenthalber beschencket worden. Ohneracht nun dieser Römischen Equitum Zustand iederzeit sehr ansehnlich war; aus denenselben der Mangel der Rathsherren ersetzet ward, und sie die vornehmsten und ansehnlichsten Ehren-Stellen erhielten; selbige ferner durch gewisse ausnehmende Vorrechte von dem Ordine senatorio & plebejo unterschieden, und die Equites, welche ihren Stamm ex antiqua equestri familia herleiten konten, den neuern vorgezogen wurden: So würde man sich dennoch gewaltig irren, wenn man alle Equites für Nobiles Romanos ausgeben wolte. Denn obgleich alle Römische Equites ein gewisses Ansehen hatten; so konten sich doch nur diejenigen der Nobilitatis Romanæallein rühmen, die die Bilder ihrer Vorfahren, welche Magistratus Curules rühmlich verwaltet hatten, aufzuweisen vermögend waren. Herr Hederich giebt in seinem Schul-Lexico folgende Beschreibung von ihnen: Equites waren anfangs 300 Mann der besten jungen Leute, welche Romulus aus den drey Tribubus, worein er das Römische Volck getheilet, vornehmlich zu seiner Leibwache erkiesete, und in drey Centurien theilete, von denen er die erste nach sich Ramnenses, die andern von dem Tito Tatio Tatienses, und die dritten von dem Lucumone oder Luco Luceres nennete; überhaupt aber hiessen sie von ihrem Obersten, dem Fabio Celere, oder auch von Κέλης, Celeres, und nachher Flexumines, sodenn Trossuli, und endlich erst Equites. Ob sie denn wol Numa sofort wieder abschaffte, so haben sie doch die folgenden Könige wieder aufgerichtet, und zuförderst Tarquinius Priscus ihre Anzahl nach einigen auf 600, nach andern aber auf 1800 gesetzet; iedoch so, daß sie nur in drey Centurien oder Compagnien eingetheilet blieben: Allein Servius Tullius setzte sie hernach auf 18 Centurien, und legte den Grund, daß sie nach der Zeit einen besondern Stand oder Ordinem ausmachten, da man zuvor nur von zween, nemlich dem Senatorio und Populari, oder Plebejo, wuste, und also die Equites mit unter den letzten begriffen waren. Jmmittelst aber konten sie doch zu keinen Kräften und rechtem Ansehen kommen, bis die Gracchi sie dem Rathe zum Torte völlig von dem Plebe absonderten, und ihnen zuförderst die Judicia zuschlugen; welches sie zwar hernach mit dem Rathe wieder theilen musten, dagegen aber endlich von dem Cicerone in ihren Prärogativen desto fester gesetzt wurden, als er sie völlig mit dem Rathe verglich. Es paßirte aber denn auch mit der Zeit keiner für dergleichen, wo er nicht von den Censoribus darzu erwehlet, und mit einem gemeinen Pferde versehen worden; welches aber auch nicht geschehen konte, wo er nicht den behörigen Censum von 400000 Sestertien oder 12500 Thalern im Vermögen hatte, wenn auch sonst sein Vater schon ein Patricius war: Dahingegen es einem nichts that, wenn er gleich nur aus einer Familia plebeja gebohren war. Wenn er aber denn solcher Gestalt diese Würde erhalten, dorfte er einen güldenen Ring tragen, dahingegen ein Plebejus nur einen eisernen trug; item das Angusticlavium oder Unter-Kleid mit schmalen Purpur-Qvasten, und sodenn bey den öffentlichen Schauspielen seinen Sitz auf den nechsten 14 Reihen Sitzen an der Orchestra nehmen, ohne daß er auch noch die Anwartschafft zur Rathsherren-Würde hatte, weil der Ordo equestris das ordentliche Seminarium Senatus war. Jm Gegentheil war er auch gehalten, mit zu Felde zu gehen, wenn man seiner bedurfte: Sodenn muste er sich alle 5 Jahre mit seinem Pferde vor den Censoribus stellen, und dieses vor solchem zu Fuß bey der Hand vorüber führen; da er denn, wenn er sich liederlich aufgeführet, oder seinen Censum verringert, oder sein Pferd nicht gebührend gehalten, dieses zu verkauffen angehalten wurde, womit er aber auch zugleich aus dem Ordine equestri gestossen, und wieder zu einem Plebejo gemacht ward.