Forst-gerecht, Jst und heißt ein Jäger oder Forst-Bedienter, welcher genugsame Kundschafft derer Reviere und Gehöltze seines Principalen hat, und weiß, wie die Wege und Grentzen auf einander treffen, und wo sie aus- oder wohin sie gehen; item wo Dickichte, ausgewachsen Stangen-Holtz oder Schläge sind; wie groß ohngefehr iedes Revier an Ackern oder Morgen sey; ob Wiesen-Gründe, Wasser und Blössen in selbigen, und wo sie zu finden; damit wenn er in denenselben mit Bestätigen oder Jagen etwas vornehmen oder seinen Vorgesetzten rapportiren soll, er sich dasselbe desto füglicher zu Nutze machen könne. So muß auch ein Forst-gerechter Jäger wissen, wie das Jagen der Wege und Schneiden halber am füglichsten zu legen und zu tractiren sey; in Summa er muß alles dasjenige verstehen und zu practiciren wissen, was oben von dem Förster erfordert worden.