Holtz-gerecht, Jst ein Forst-Terminus, und heisset so viel als Holtzverständig. Von einem Jagd- oder Forst-Bedienten wird erfodert, daß er Holtzgerecht sey, das ist, er muß wissen und verstehen, wie und mit was Vortheil er die Stämme, als Bau- und Gewerck-Höltzer abtreibe und verkauffe, die Gehauige und Scheit-Schläge nutzbarlich und pfleglich führe und taxire; das harte und weiche, item Gewerck-Schirr- und Feuer-Holtz gnugsam zu unterscheiden wisse, auch zu Anflug derer Schläge behörigen Fleiß anwende, in Summa, wie eine Holtzung nicht nur in gutem Stand zu erhalten, sondern auch ins Aufnehmen zu bringen, und ohne der Herrschafft und des Gehöltzes Schaden geziemend zu nutzen sey. Ein Holtzgerechter Jäger soll hiernechst fertig schreiben und rechnen können, auch von Rechtswegen so viel in der Geometrie verstehen, daß er ein Stücke Holtz ausmessen, und darüber einen Riß fertigen könne.