Forst-Bann, Jst der Zwang-Befehl eines Forst-Herrn, vermöge dessen seine Unterthanen schuldig und gehalten sind, das benöthigte Holtz aus seinem Forste zu nehmen, und der Eichel-Buch-Eckern-Castanien oder anderer wilden Obst-Mast, gegen Erlegung eines gewissen Mast- oder Fehm-Geldes, aus demselben sich zu erholen.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 823Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0