Freybürsche, Sind an einigen Orten solche Höltzer und Gegenden, darinnen die Landes-Herrschafft einem ieden zu jagen erlaubt, weil niemand keine sonderliche Jagd-Gerechtigkeit allda hat; dergleichen Gegenden es in Schwaben viel giebt.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 835–836Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0