Hecke, Jst ein wildes und von sich selbst auf den Feldern und Wiesen, an den Wegen und Höltzern gewachsenes ungeschlachtes Gebüsche, so aus allerhand Dorn-Sträuchern und andern Busch-Holtz, sonderlich aber aus Schwartz-Weiß- und Creutz-Dorn, wilden Rosen-Stöcken oder Hagen-Dorn, Brombeeren, Büchen, Rhein-Weiden, Hertern und dergleichen bestehet, welche, wo sie nicht ausgerottet werden, sich immer weiter und weiter ausbreiten, und wenn sie auf den Feldern und Aeckern abgesondert liegen, Feld-Büsche, wo sie aber an den Wiesen und Höltzern in einem Striche hinliegen, Wiesen- und Holtz-Brahnen, oder auch, bey diesen letztern, Vorhöltzer genennet werden. Dergleichen Hecken dörffen nicht abgeräumet noch ausgerottet werden, wo man nicht von demjenigen, der die Jagd-Gerechtigkeit in selbiger Flure hat, die Erlaubniß dazu erhalten; an den Wegen und Land-Strassen aber mag und soll billig ein ieder Eigenthümer dieselben so weit sie hinderlich sind, abräumen.