FeedGelehrsamkeit
Recht & StaatRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Gelehrsamkeit, Wird entweder für die Geschicklichkeit, Künste und Wissenschafften zu begreiffen, oder für den wircklichen Besitz der Wissenschafften genommen; wiewol einige die Gelehrsamkeit in dem letzten Verstande lieber Gelahrheit nennen wollen. V. Lex. Phil. Da sie eine wahre und gründliche Erkentniß der zur wahren Glückseligkeit dienlichen Sachen ist, so siehet man hieraus sogleich, daß sie dem Adel höchstnöthig und nützlich sey. Jn wieweit sich aber einer von Adel in dieselbe zu vertieffen habe, davon ist oben unter Cavalierement studiren, gehandelt worden.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 901Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6