FeedGrentze, Gräntze
BaukunstRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Grentze, Gräntze, Heisset eigentlich derjenige Strich, der zweyer Herren Felder, Fluren, Länder und Gebiete von einander scheidet; diese Grentzen bestehen aus zweyerley Gattungen: Erstlich giebts natürliche Grentzen, von Gott und der Natur selbst gesetzet, und dahin gehören die Berge, Hügel, Thäler, Land-Strassen, Brunnen, Felsen, Flüsse und dergleichen, wodurch meistentheils gantze Königreiche und Herrschafften unterschieden werden. Hernach giebt es auch gemachte, und durch Menschen-Hülffe gesetzte Grentzen, welche mit unterschiedlichen Zeichen bemercket werden, dergleichen zum Exempel sind die Bäume, Creutze, Graben, Säulen, Steine, Hauffen etc. Die Bäume werden gemeiniglich zu den Grentzen und Marckungen der Wälder gebraucht, wiewol man an Feldern und Wiesen dergleichen, iedoch etwas seltsamer hat. Diese Bäume nun heisset man Grentz-Bäume oder Mahl-Bäume, in welche gewöhnlicher massen ein Creutz eingehauen, und mitten durch ein Loch gebohret wird, dahero sie auch Creutz-Bäume, Loch-Bäume, Lauchen oder Lochen genennet werden. Vornemlich aber gebraucht man die Bilder-Stöcke und Säulen, zur Vermarckung der Obrigkeit, daran man denn der Landes-Herren Wappen schläget. Wie denn auch die Jagd- und Hege-Seulen in Forsten und auf denen Forst-Revieren vom Holtze aufgerichtet, und ein Hasen-Gehege genennet werden, zum Anzeigen, daß dem Forst-Herrn der Orten das kleine Weidwerck von Hasen, Feld-Hünern, und andern Feld-Wildpret geheget und gebannet, und niemand dasselbe zu treiben berechtiget, sondern iederman bey gesetzter Straf verboten sey.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 957–958Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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