FeedForst-Haus
BaukunstRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Forst-Haus, Wird dasjenige Gebäude genennet, wo ein Ober-Forst-Meister oder Wild-Meister, wohnet. Es werden auch theils Häuser also genennet, da Ober-Förster und Förster wohnen, von daraus dieselben die Heiden, Wälder und Wild-Bahnen, so weit dieselben sich erstrecken, sonderlich die Grentzen täglich fleißig bereiten und besichtigen können. Jnsgemein wird das Forst-Haus an denen Strassen oder Holtz-Wegen, auch in Dörffern, so an den Heiden und Wäldern liegen, gebauet, damit in Feuers-Gefahr die Bauern hülffliche Hand leisten können, mit Stuben, Kammern, Küchen und andern nöthigen Zimmern versehen, wie auch Scheunen, Stallungen und andere Behältnisse zu des Forst-Bedienten Nothdurfft erbauet, zum Zeichen, daß die Herrschafft desselben Waldes oder Forstes die hohe oder niedere Jagd-Gerechtigkeit rechtmäßig besitze. Und zum Zeichen, daß in solchem Haus auch ein Hirsch-gerechter Jäger und Weidemann wohne, werden auf denen Giebeln des Dachs, die Hirsch-Gehörne angeschlagen. Wo die Herrschafften weit von ihrer Residentz Amts-Häuser oder andere Schlösser haben, wird ein solches Forst-Haus noch eins so zierlich erbauet und übersäulet, auch darinnen obenher Gemächer gelassen, woselbsten sie bisweilen über Nacht logiren können: Jedoch haben manche Herrschafften hierzu an lustig gelegenen Oertern absonderliche Jagd-Häuser, sich daselbst zu divertiren, und zu der Birck- oder Auer-Hanen-Pfaltz-Zeit, ingleichen auch bey der Hirsch-Brunst, Schwein-Hatz, Pürschen, oder andern vorfallenden Gelegenheiten, etliche Wochen lang sich aufzuhalten.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 825–826Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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