Hand-Pferd, Heisset man auch ein gesatteltes Pferd, welches sich ein Herr durch seinen Reit-Knecht an der Hand nachführen lässet, entweder auf Reisen sich dessen im Fall der Noth bedienen zu können, oder solches bey einem Aufzuge zum Staat zu gebrauchen.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 998Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0