Haus-Genossen, Wurden vor alters die Müntz-Meister und Wardein in Deutschland genennet, welche alle von Adel und vornehmen Geschlechten gewesen, und das Müntz-Recht gehabt, wie in der Cöllnischen, Elsaßischen, Strasburgischen und andern Chronicken gemeldet wird. Jnson derheit findet man in der Cöllnischen Chronick, daß Anno 1240 sich der Ertz-Bischoff Conrad unterstanden, in Cölln zu müntzen, darwider hätten sich gesetzt die Müntz-Herren, die Haus-Genossen genannt, welche die Müntz und den Wechsel gehabt, deswegen sie sich beym Rath beschweret, daß der Bischoff sich unterfangen, ihre Freyheit zu brechen; darauf der Rath dem Bischoff seinen Unfug zu Gemüthe führen lassen, welches derselbe mit grossem Zorn aufgenommen, derhalben der Stadt seine Feindschafft angekündiget; darauf durch eine grosse Empörung die Sache dahin erwachsen, daß Anno 1267 die Hausgenossen, so die reichesten und gewaltigsten in der Stadt gewesen, aus derselben vertrieben worden.