Kampff-Jagen, Jst eine an grosser Herren Höfen gewöhnliche Lustbarkeit, da man entweder auf dem Schloß-Platz, oder in einem mit Mauren umfangenen oder verwahrten Hof, oder in einem absonderlich hierzu angelegten Hetz-Garten, allerhand fremde oder einheimische wilde Thiere, (so zu solchem Ende zum theil in Kasten zugeführet werden) als Löwen, Bäre, wilde Schweine, Wölffe, Auer- und Büffel-Ochsen, Pferde und Hirsche mit einander kämpffen, und nach gehabter Lust, entweder die wilden Thiere ein iedes wiederum in seinen Kasten, einfangen, und in sein Behältniß zu verwahren führen lässet, oder aber solche durch der Herrschafft Kammer- und Leib-Hunde hetzet, nachgehends mit Fang-Eisen oder Hirschfängern erleget, oder mit Pürsch-Büchsen todt schiesset, welches gemeiniglich von der Herrschafft selbsten geschiehet; da denn bey solchem Actu von der anwesenden Hof-Jägerey mit Wald- und Hifft-Hörnern tapffer dazu geblasen wird.