FeedKirchen-Music
ReligionRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Kirchen-Music, Jst ein beträchtlicher Theil des öffentlichen Gottesdienstes. Von derselben Wirckung heißt es im Discours sur l’ Harmonie Die Kirchen-Music ziehet den Gottlosen zum Tempel; sein Ohr, das vor andern Lehren verstopft ist, öffnet sich doch den durchdringenden Klängen; bald rühren lauter donnernde Accorde, welche die Lüfte zitternd trennen, einen solchen unheiligen Menschen, erfüllen ihn mit Furcht und Entsetzen; die strenge Harmonie stellet ihm einen lebendigen, schrecklichen, unvermeidlichen Gott vor, der mit flammender Hand, auf den Flügeln des Ungewitters tönend herabfähret, vor welchem tödtliche Blitze herfliegen, und dem der Todes-Engel auf dem Fusse nacheilet. Jn den dräuenden Tonen vernimmt der Gottlose die fürchterliche Annäherung seines Richters; das Rasseln seiner feurigen Wagen; den Sturtzfall der lodernden Pechströme; die Abscheulichkeit des schwartzen Abgrundes, und das unwiedersprechliche Urtheil seiner Verdammniß. Bald weiß hergegen eine sanftere und erqvickende Zusammenstimmung seinem Hertzen die Bangigkeit wiederum zu benehmen, und ein neues Vertrauen zu erwecken: da wird demselben gleichsam in einer Blumen-Wolcke der Vater aller Güte vorgestellet, der bereit zu vergeben ist, dafern der Sünder nur seufzen und mit Aschen auf dem Haupte durch seine Buß-Thränen das Feuer der sonst ewigen Rache löschen kan. s. Matthesons Capellmeist. fol. 220 sq. Ob bey einer öffentlichen Landes-Trauer, da der Nachfolger alsbald da ist, die Kirchen- und Hochzeit-Music zu verbieten sey, dawider führen die Herren Musici folgende Gründe an: 1) Gottes Ehre leide; 2) der Wohlstand desgleichen; 3) Sirach (c. 38) rede nirgend von einem gantzen Trauer-Jahr, sondern nur von einem paar Tagen, nehme auch die Ursache bloß aus dem Wohlstande, und setze derselben gleich eine wichtigere entgegen. Aaron und Mose wären 30 Tage beklagt worden. (Num. 20, Deut. 34.) 4) Die Kunst verlesche; 5) die Orgelwercke verdürben; 6) man könne traurig genug musiciren, so wie die Glocken zu Leid und Freude dienen, es brauche deswegen keines Schweigens; 7) die Traurigkeit selbst erfodere Aufmunterung und Trost; 8) die Trauer sey mehrentheils zum Staat, eitel und erdichtet; 9) kein Mensch habe Nutzen davon; 10) die Musici verlöhren an ihren Einkünfften und Uibungen ein merckliches, und würden hernach desto untüchtiger; 11) den Hochzeitern sey es eine Tyranney; sie sollten Freude haben, man beraube sie aber dessen, was Gott selbst ihnen gönne und gebe; 12) es lauffe wider den Gebrauch aller Völcker; 13) in hohen Fällen sey es auch wider die Ehrerbietigkeit, welche man dem Nachfolger schuldig sey, über welchen man sich mehr Ursache zu erfreuen, als über den Verstorbenen lange zu betrüben habe.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1216–1218Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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