Ordre d’ Ecurie, Marstalls-Ordnung, bestehet darinnen, daß 1) die Reitknechte vor allen ihr Wischzeug rein halten, und die Pferde aufs fleißigste putzen, und darnach mit Decken fleißig zudecken, 2) den Haber und das Futter wohl reinigen und mischen; 3) die Woche einmal die Hüfe salben und vorher einschlagen; 4) alle sechs Wochen beschlagen lassen; 5) die Sättel, nach der Schule fleißig absäubern; 6) die Zäume trocken abwischen; 7) den Pferden offt die Füsse hinten und vorn aufheben; 8) Feuer und Licht im Stalle wohl in Acht nehmen sollen; 9) des Nachts soll eine Latern gebrannt, und allezeit eine Wache im Stalle seyn, damit, wann was vorfällt, gleich Hülffe geschehe.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1655Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0