Reconciliation des chevaux, Bedeutet die Versöhnung der Pferde, welche an den Pferden eine trefliche Eigenschafft ist, durch welche einem Pferde die Wirckung vieler Strafen beyzubringen und wieder abzukühlen möglich; wie dann nach der alten Reuter Regel und Lehre kein unversöhntes Pferd von der Reitbahn gelassen werden soll: denn ausser deme wird dasselbe den ersten Zorn wieder aus den nechsten Reittag mit sich bringen, und im unversöhnlichen Haß verbleiben.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1897Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0