Regle, Nennet man ein Richtscheid oder Maaßstab, worauf der antiqvische Römische Stadt-Schuh, (Palmus Romanus) nach dessen eingetheilten Zollen, so zur gewissen Richtigkeit der Pferde-Zäumung, Weite und Länge der Stangen und andern Abmessungen sehr dienlich ist, als 1) bey den Ritter-Spielen, wenn eine Rennbahn nicht eben, oder gar zu kurtz ist; 2) der Ring zu hoch oder zu niedrig hanget; 3) die Ballia zu niedrig oder zu hoch ist; 4) die Schrancken zu weit oder zu nahe beysammen stehen; 5) die Lantzen zu lang oder zu kurtz sind u. d. m. zu welchen allen der Maaßstab muß gebraucht werden.
Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 1903–1904Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0