Schirm, Heißt bey den Jägern ein Gebäude in Gestalt eines Zeltes, worinne eine hohe Herrschafft mit ihrem Gefolge, nicht nur beym Abjagen, auf dem Lauf-Platze das getriebene und vorgejagte Wild erwartet, und solches erleget, sondern auch nach geendigter Jagd, zumal bey Anwesenheit fremder Herrschaft, öfters ein herrliches Jagd-Banqvet ausrichten lässet. Ein solcher Schirm, so eines der vornehmsten und nöthigsten Jagd-Geräthschaft ist, wird von geschnittenem leichten Zimmer-Holtze, welches reinlich behobelt, auch accurat und scharff verbunden seyn muß, verfertiget. Zum Grund werden kleine Schwellen gestrecket, darauf ohngefehr 3 Ellen hoch ein Unter-Stockwerck auf Seulen gesetzet, und mit Balcken und Riegeln verwahret wird; alsdenn folgt der Fuß-Boden, mit leichten Bretern gespündet, auf welchen der Saal vier Ellen hoch zu stehen kommt; vornen und hinten wird unter beyden Giebel-Enden eine Thüre und eine doppelte Treppe gemacht, und endlich das Dach von geschnittenen leichten Latten aufgesetzet. Dieses alles wird mit grünem Barchent, Trillicht, oder anderm grünen wollen- oder leinenen gefärbten Zeuge fein glatt bezogen. Das Holtzwerck soll ein iedes absonderlich, wie es sich schicket, numeriret, und mit eisernen Schrauben, wie ein Zelt-Bett oder Feld-Tisch feste zusammen geschraubet werden. Das Dach aber wird, wie ein ordentliches Zelt, mit Leinchen angezogen, und unterwerts befestiget, daß es nicht zu mercken; auf die beyden Giebel werden verguldte Zierathen oder Knöpffe gestecket. Die Grösse, Länge und Breite richtet sich nach der Herrschaft hohen Gefallen, und nach Proportion des Abjagens, sonderlich des Lauf-Platzes, und muß ein solcher Schirm manierlich angeordnet werden, damit er nicht zu groß, auch nicht gar zu schwach oder klein sey. Der Schirm wird gemeiniglich auf dem Lauft solchergestalt gestellet, daß die Distantz zwischen dem Schirm und dem Jagen einen dritten Theil des gantzen Lauffes beträget; iedoch wenn der Lauft gar zu lang ist, so wird der Schirm höchstens über hundert und zwantzig Schritte vom Jagen nicht gesetzt. Nach geendigtem Jagen muß alles, was zu solchem Schirm gehöret, auf Wagen geladen, und im Zeug-Hause bey dem andern Jagd-Gezeug, zu fernerem Gebrauch wohl verwahrlich aufgehoben werden.