Zeug-Haus, Jst ein Gebäude, den hohen, mittlern und kleinern Jagdzeug darinne zu verwahren. Dasselbe soll von Rechts-wegen ziemlich geräumlich, groß und weit gebauet seyn, daß darinne vieles Jagdzeug an Tüchern und Netzen aufgehangen, und dennoch auch in der Mitten die Zeug-Wagen stehen können. Wie nun eines ieden Herrn Vermögen, auch die Liebhaber der Jagd unterschiedlich sind, da mancher viel, mancher wenig Jagdzeug hat, also muß man sich in Anlegung dergleichen Gebäudes, nach solchen und andern dabey vorfallenden Umständen richten. Es werde nun das Zeug-Haus 100 oder 200 Ellen lang, so muß es seine proportionirte Breite haben, und der Boden den Schwellen gleich, allenthalben mit breiten Steinen gepflastert werden, weil man mit Wagen und Pferde, nach Bedürffen, hinein und heraus fahren, und den Zeug auf- und abladen muß. Das Seulwerck soll wenigstens 8 Ellen hoch seyn, und die Balcken oben 2 Ellen von einander liegen; diese müssen oben an beyden Ecken fein rund und glatt gehobelt seyn, damit der Zeug im Abziehen nicht etwan an Splittern und Schiefern hängen bleiben und Löcher reissen möge. Uiber solche Balcken nun werden die Tücher, oder auch die grossen Netze, dergestalt gehänget, daß solche eine Elle von der Erde hangen, in der Mitten aber, wo gefahren wird, müssen sie hoch gehänget werden, daß ein Wagen zu fahren, freyen Raum haben kan: An beyden Giebel-Enden kommen die Thore, um da hindurch ein- und auszufahren, wie auch zwey Thore nach dem Hofe zu. Oben in dem Dach-Stuhle kommen allerhand leichte Netze und Lappen, auf die kleinen Balcken zu hängen. Jnsonderheit muß das Ziegeldach mit guten Kappfenstern allenthalben wohl versehen, und über und über dergestalt verwahret seyn, daß der Regen nicht durchnässen, noch der Schnee durchstieben möge. Unten in allen 4 Winckeln werden von Latten kleine Verschläge gemachet; in deren erstern das Wagnerzeug, in dem andern das Stellzeug, in dem dritten und vierten die Gabeln und Zangen etc. und anderes dergleichen nöthiges Geräthe, iegliches absonderlich aufgehoben wird; die Kasten zu den Thieren werden auch absonderlich und ordentlich zusammen gesetzet, die Furckeln und Hefftel an der Wand auf Träger hingeleget, oder in die Winckel an die Wand ordentlich hingesetzet. Aussen um das Zeughaus herum kan man an ieder Seule Haacken einschlagen, die Netze und Lappen zu trocknen. Man hat aber noch eine schönere Erfindung, den nassen Zeug bey anhaltendem Regenwetter im Zeughause selbst zu trocknen, nemlich man lässet eiserne Haacken, ieden eine halbe Elle von dem andern unter ieden Balcken, schlagen, daran man das Tuch mit der Ober- und Unter-Leine aufhänget, daß die Nässe sich herunter ziehen, und die Lufft solche austrocknen könne: Es müssen aber solche Haacken mitten unter die Balcken feste angeschlagen werden: Denn sonst, wenn die Haacken zur Seiten kämen, könte daran ein Tuch im Herabziehen leichtlich einhaacken, hängen bleiben, und Schaden nehmen. Es haben auch etliche Rollen entweder zwischen oder auf dem Balcken, den Zeug damit ohne Schaden herunter zu ziehen; iedoch alles nach Gelegenheit des Hauses und des Zeuges. Oben auf die Giebel gehören Hirsch-Gehörne. Auswendig herum muß das Haus fein reinlich mit Kalch getünchet, auf den Boden aber ja nicht etwan Korn oder ander Getreide geschüttet werden, wodurch die Ratten und Mäuse zu Schaden herbey gelocket werden. Jn die Thore kommen zwey grosse und runde Löcher, als Schüsseln groß, damit die Lufft zu aller Zeit Tages und Nachts ungehindert frey durchstreichen, und von sich selbst den Zeug trocknen könne. So kan man auch bey gutem Wetter und trockener Lufft die Fenster öffnen, damit die Lufft desto besser eindringen, und inwendig alle Feuchtigkeit benehmen möge. Das Jnventarium oder die richtige Verzeichniß über alles und iedes, was im Zeughause an Jagdzeuge, Wagen, Geschirre und andern vom grösten bis zum kleinsten verwahrlich auf behalten wird, hat der Wagen-Meister, oder der älteste Zeug-Knecht, so darüber gesetzetst, und eine sorgfältige fleißige Aufsicht haben muß, damit alles und iedes fein sauber und reinlich gehalten, das schadhaffte und zerbrochene repariret und ausgebessert, das nasse und feuchte getrocknet, auch iedes absonderlich zu rechter Zeit gereiniget, sodenn in guter Ordnung an gehörigen Ort wiederum verschaffet, und darinne erhalten werde.