Trompeter, Haben im Felde fast eben die Freyheit, welche vor alters die Herolde gehabt, daß sie nemlich von einer Armee zur andern geschickt werden, und wenn sie ihr Signal gegeben, durch die feindlichen Truppen an gehörigen Ort frey paßiren können. Alle Trompeter und Paucker im Heil. Römischen Reiche, nicht nur bey Reichs-Versammlungen und Reichs-Armeen, sondern auch an Chur- und Fürstlichen Höfen, stehen unter dem Protectorat oder hohen Richter-Amte des Chur-Fürsten zu Sachsen, als Ertz-Marschalls, und lassen daher Chur- und Fürsten des Reichs in streitigen Fällen bey ihren Feld- und Hof-Trompetern es auf die Erkenntniß der Ober-Cameradschafft und Ober-Casse zu Dreßden ankommen, auch deren Privilegia sowol von Kayserl. Majest. als von Chur-Sachsen erneuern und bestätigen.