FeedTurnier, Torneamenta, Tournois
GeschichteRitter-Exercitien-Lexicon 1742

Turnier, Torneamenta, Tournois, Waren gewisse Ritterspiele der alten Deutschen, welche auch in Franckreich und Engelland üblich gewesen. Es wurden selbige von grossen Potentaten zu gewissen Zeiten angestellet, und darzu alle vollbürtige von Adel beschrieben, welche dabey mit grosser Pracht erschienen, und sich auf den bestimmten Tag in dem Turnier-Platze einfunden, und zwar, daß Roß und Mann geharnischt war, mit Turnier-Helmen auf dem Kopf. Sie musten sich aber zuvor bey dem Wappen-Könige angeben, und ihm ihr Wappen (so sie vortragen liessen) zeigen, daß er urtheilen möchte, ob sie auch Turnier-fähig wären. Wenn man mit Trompeten- und Paucken-Schall ein Zeichen gegeben, wurden sie paarweis in die Schrancken gelassen, welche denn mit Lantzen gegen einander renneten, auch sich bemüheten, einander aus dem Sattel zu heben. Zwischen den Seulen hielten die Grießwärtel, welche den nothleidenden zu Hülffe kommen musten. Wenn das Turnier vorbey war, wurde durch das anwesende Frauenzimmer denen, die sich am besten gehalten, der Danck ausgetheilet, und darauf mit Banqveten und Ehrentäntzen geschlossen. Wer der Erfinder von diesen Turnier- und Ritterspielen sey, davon sind mancherley Gedancken. Jnsgemein wird es dem König Henrico Aucupi von Deutschland zugeschrieben, doch findet man schon in den ältesten Historien dergleichen, indem allbereit die Griechen und Römer bey ihren Ludis Trojanis und Decursionibus fast eben dergleichen Exercitien hatten. Jedoch wann man es nach der Art ansiehet, wie sie nach der Zeit in Deutschland sind gehalten worden, so ist gewiß, daß die Gothi die vornehmsten Erfinder, von welchen es die Galli, gleichwie von diesen die Deutschen haben; Denn man findet, daß Ludovici Pii Söhne Ludovicus und Carolus mit ihrem Adel dergleichen Ritterspiele zu Worms in dem 9 Seculo getrieben. Nach der Zeit hat Henricus Auceps dem Deutschen Adel zur Ergötzlichkeit Anno 933 den 1 Turnier zu Magdeburg gehalten, deren folgender Zeiten noch 36 im Römischen Reich sind angestellet worden, bis sie zu des Kaysers Maximiliani I Zeiten gantz aufgehört haben, weil es selten ohne Unglück abgegangen, und sie öffters einen traurigen Ausgang gewonnen. Daher der Pabst Innocentius VIII Anlaß genommen, zu verordnen, daß wer in einem Turnier umkäme, nicht solte auf einem Kirchhofe begraben werden; da dann die Quintan- und Carrousel-Rennen dargegen aufkommen und noch üblich sind.

Valentin Trichter, Curiöses Reit- Jagd- Fecht- Tantz- oder Ritter-Exercitien-LexiconLeipzig: Gleditsch 1742 · Sp. 2248–2250Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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