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ErdkundeBrockhaus 1882

Holstein, ehemaliges Herzogtum, bildet jetzt den südlichsten Teil der preuß. Provinz Schleswig-Holstein (s. d.), den die Eider und der Eiderkanal vom ehemaligen Herzogtum Schleswig trennt. Der südöstlichste Kreis Lauenburg (s. d.) bildete bis 1876 ein eigenes Herzogtum. H. zählte 1880 auf 8954 dkm 669365 C. Vgl. Schröder und Biernatzky, «Topographie der Herzogtümer H. und Lauenburg, des Fürstentums Lübeck und des Gebietes der Freien und Hansestädte Hamburg und Lübecky (2. Aufl., 2 Bde., Oldenb. in H. 1855 —56); Seelig und Ohnmann, «Ostholstein. Touristenführer durch die besuchtesten Gegenden des Fürstentums Lübeck und des östlichen H. einschließlich der Städte Lübeck und Kiels (8. Aufl., Hamb. 1884). (S. auch die Karte: Hannover, Schleswig-Holstein und Nordwestdeutsche Staaten, Bd. VIII, S. 822.) Geschichtliche übersicht bis zur Vereinigung Holsteins mit Schleswig. Erst um das J. 800 tritt H. in die Geschichte ein. Dasselbe war damals in vier Gaue eingeteilt: im Westen Dithmarschen, in der Mitte das eigentliche H. (der Gau der Holsten oder Holtsaten, d. h. Waldbewohner), im Süden Stormarn, im Nordosten Wagrien, wozu die Insel Femern (s. d.) gehörte. Nachdem Kaiser Karl d. Gr. ganz Sachsen unterjocht, bezwang er auch die Nordelbinger. Wagrien überließ er der slaw. (wendischen) Völkerschaft der Abodriten, welche als Bundesgenossen gegen die Sachsen gedient hatten (804). Ihre Haupfstadt Oldenburg, wendisch: Stargard, war als wichtiger Stapelplatz des Ostseehandels weit berühmt. Dagegen wurden die andern drei Gaue Stormarn, H. und Dithmarschen der fränk. Herrschaft und dem Christentum unterworfen. Karl d. Gr. erbaute 809 die Burg auf dem Esesfelde an der Stör (das spätere Itzehoe) und organisierte zwei Marken (Militärgrenzen), eine gegen die Dänen, die andere gegen die Wenden. Unter Heinrich I. ward die verfallene dän. Mark zwischen Eider und Schlei wieder aufgerichtet (934); aber Kaiser Konrad II. überließ dieselbe 1026 an den dän. König Knud d. Gr. In Wagrien versuchten wiederholt einheimische Fürsten, das Christentum einzuführen; doch ohne bleibenden Erfolg. Später kam das Land an den Herzog Knud Laward von Schleswig, welchen Kaiser Lothar 1129 zum König oder Knäs der Abodriten krönte. Nach Knuds Tode 1131 ward nochmals das Heidentum in Wagrien wiederhergestellt. ö Die drei andern holstein. Gaue bildeten einen Bestandteil des Herzogtums Sachsen, und zwar gehörte Dithmarschen der Grafschaft Stade an, mit der es an das Erzbistum Hamburg-Bremen kam, während die sächs. Herzöge H. und Stormarn durch eigene Vizegrafen verwalten ließen. Der Herzog, später Kaiser Lothar verlieh dieses Amt 1110 an Adolf I. von Schauenburg (gest. 1128), welcher der UStammyater eines blühenden und hochbegabten Fürstengeschlechts wurde. Unter Adolf II. (1128 —64) ward Wagrien erobert und bekehrt und zum Teil mit fremden Kolonisten aus land, Holland und Westfalen besetzt. Adolf III. (gest. 1225) erlangte auc die Herrschaft über Dithmarschen; aber nach manchem Glückswechsel wurde er von den Dänen gefangen und mußte seine Freiheit durch einen vollständigen Verzicht 1203 erkaufen. Nun gehörten alle Macche des Gaue über 20 Jahre zu dem großen Reiche des Königs der Dänen und Slawen Waldemars II. des Siegers. Erst als dieser dur den Grafen Heinrich von Schwerin gefangen worden, konnte Adolf IV. von Schauenburg (gest. 1261) das väterliche Erbland 1224 wieder in Besitz nehmen und behauptete dasselbe in der Entscheidungsschlacht bei Bornhöved, 22. Juli 1227. Doch seine Herrschaft umfaßte nur die Gaue H., Stormarn und Wagrien; Dithmarschen (s. d.) kam wieder an das Erzbistum Bremen. Auch die Haseldorfer Marsch an der Elbe (im Kreise Pinneberg) blieb im Besitz des bremischen Hochstifts, wurde jedoch pfandweise den holstein. Grafen überlassen (1375 — 79) und nicht wieder eingelöst. Die Insel Femern, 1248 von den Dänen erobert, wurde 1326 dem holstein. Grafenhause als dän. Lehn zurückgegeben. Adolf IV. teilte zuerst das Land unter seine beiden Söhne, nach deren Tode entstanden sogar fünf Linien, von denen die Segeberger 1308, die Kieler 1321 und die Plöner 1390 ausstarben. Länger blühten die Rendsburger (1459) und die Schauenburger Linie (bis 1640). Letztere besaß außer der Stammgrafschaft an der Weser nur einen Teil von Stormarn, nämlich die sog. Herrschaft Pinneberg, welche die jetzigen Kreise Pinneberg und Altona umfaßte. Das ganze übrige Land vereinigte die Rendsburger Linie unter ihrer Herrschaft und erwarb dazu das Herzogtum Schleswig (s. d.). Das holstein. Grafenhaus war zunächst durch eine Familienverbindung in die Verhältnisse des Nachbarlandes hineingezogen. Die Tochter Adolfs IV., Mechthild, heiratete 1237 den Herzog Abel von Schleswig, welcher später (1250—52) auch als König über Dänemark herrschte. Nach seinem Tode kam die dän. Krone an eine andere Linie, welche sogar Abels Nachkommen im Besitz des Herzogtums Schleswig bedrohte. In diesen Fehden leisteten die holstein. Grafen den verwandten schlesw. Herzögen wiederholt tapfern und glücklichen Beistand gegen die dän. Könige. Außerdem benutzten sie die Gelegenheit, um sowohl in Schleswig wie in Dänemark ausgedehnte Besitzungen und Pfandherrschaften zu erwerben. So geriet das dän. Reich in völlige Auflösung; am Ende gebot dort Graf Gerhard d. Gr. (1304 — 40), welchen die Dänen den akahlköpfigen Grafeno nennen, als unumschränkter Herr. Derselbe setzte seinen Schwestersohn, den unmündigen Herzog Waldemar von Schleswig, 1326 als König ein und regierte in dessen Namen als Vormund das Reich Dänemark. Zugleich erhielt er das Herzogtum Schleswig als erbliches Lehn. Nach Waldemars Abdankung 1330 gab Gerhard ihm allerdings Schleswig zurück, aber erlangte fur sich und seine Nachkommen die Anwartschaft auf Schleswig, für den Fall, daß Abels Geschlecht auserben würde. Endlich ward Gerhard von einem jütländ. Ritter, Niels Ebbesen, zu Randers 1340 ermordet. Seine Söhne, Heinrich der Eiserne (gest. 1385) und Klaus (gest. 1397), vermochten die großartige Stellung des Vaters nicht zu behaupten; aber ein großer Teil von Schleswig blieb in deren Händen, und als der letzte Nachkomme Abels, Herzog Heinrich, 1375 starb, nahmen sie das Herzogtum in Besitz. Die Königin Margareta, welche als Vormünderin ihres Sohnes Olaf die Regierung in Dänemark und Norwegen führte, bequemte sich nach einigen Jahren dazu, die vollzogene Thatsache förmlich anzuerkennen. Zu Nyborg auf Fünen, im Aug. 1386, empfing der älteste Sohn Heinrichs des Eisernen, Gerhard VI., die Belehnung mit dem Herzogtum Schleswig als einem erblichen dän. Fahnenlehn: So ward Schleswig-Holstein (. d.) zuerst konstituiert. H., in Vereinigung mit Schleswig, stand 1386 —1459 unter dem schauenb. und 1460—1863 unter dem oldenb. Fürstenhause. In staatsrechtlicher Hinsicht waren die Grafschaften H. und Stormarn (nebst Wagrien) ein Afterlehn des Herzogtums Sachsen; doch geriet das Verhältnis in Verwirrung, seit das Herzogtum zwischen Sachsen-Wittenberg (Kursachsen) und Sachsen-Lauenburg geteilt ward. Kaiser Sigismund übertrug dem Bischof von Lübeck das Recht, die holstein. Grafen zu belehnen (1433). Kaiser Friedrich III. vereinigte die Grafschaften H. und Stormarn (nebst Wagrien) und das denselben inkorporierte Land Dithmarschen zu einem Herzogtum Waalt als 14. Febr. 1474, und dies neue Herzogtum galt als ein unmittelbares Reichsland (Fahnenlehn). Die Belehnung der Herzöge von H. geschah noch mehrmals durch den Bischof von Lübeck, aber seit 1548 bis zur Auflösung des Römisch-Deutschen Reichs 1806 von den Kaisern. Vgl. Waitz, «Schleswig-H.s Geschichter (Bd. 1 u. 2, Gött. 1851—52); Handelmann, „Geschichte von Schleswig-H.» (Kiel 1873).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 338Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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